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Das Recht der Eltern/Erziehungsberechtigten auf Information

Auskunftsrecht der Eltern/Erziehungsberechtigten (Titel I, Teil A Programme)
Der Every Student Succeeds Act (ESSA) wurde am 10. Dezember 2015 in Kraft gesetzt und autorisiert den Elementary and Secondary Education Act von 1965 (ESEA) erneut. ESSA baut auf den in den letzten Jahren umgesetzten Bundesstaaten, Distrikten und Schulen auf. Das neu genehmigte Gesetz priorisiert Exzellenz und Gerechtigkeit für unsere Schüler und unterstützt großartige Pädagogen. Als Teil von ESSA müssen Distrikte und Schulen den Eltern die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

1. Die fachliche Qualifikation von Lehrkräften und pädagogischen Hilfskräften.

2. Individuelle Zeugnisse, die Sie über die Fortschritte Ihres Kindes informieren.

Das Titel I, Teil A-Programm ermöglicht es Schulen und Bezirken, Dienste und Interventionen anzubieten, die schwächelnde Lernende unterstützen. Titel I, Teil A ist eines von vielen Programmen, die von der ESSA verwaltet werden.

Obligatorische Benachrichtigungen
1. Ihr Recht auf Information – berufliche Qualifikationen von Lehrern Eltern von Kindern, die Titel-I-, Teil-A-Schulen besuchen, haben das Recht, Informationen über die Qualifikationen der Pädagogen anzufordern und zu erhalten, die die Schüler in den Kernfächern – Lesen, englische Sprachkunst und Mathematik – unterrichten. Gleiches gilt für Paraprofessionals, die Studenten unterrichten. Die Ihnen gegebenen Informationen müssen mindestens diese drei wesentlichen Komponenten der Qualifikation eines Erziehers erläutern. Ob der Lehrer des Schülers –

1. Hat die staatlichen Qualifikations- und Zulassungskriterien für die Klassenstufen und Fachbereiche, in denen der Lehrer unterrichtet, erfüllt.

2. Unterrichtet im Notstand oder in einem anderen vorläufigen Status, durch den auf staatliche Qualifikations- oder Zulassungskriterien verzichtet wurde.

3. Unterrichtet im Bereich der Disziplin der Zertifizierung des Lehrers.

Ihr Recht auf Information
Qualifikationen von paraprofessionellen Fachkräften – Unser Staat entwickelt neue paraprofessionelle Standards, die für das Schuljahr 2017/18 in Kraft treten. In der Zwischenzeit werden die Distrikte die Anforderungen unter ESEA für das Schuljahr 2016-17 befolgen. Paraprofessionelle müssen unter der Aufsicht eines zertifizierten Lehrers arbeiten. In Schulen, die ein schulweites Programm betreiben, müssen alle Paraprofessionals über besondere Qualifikationen verfügen. Schulen, die ein Programm nach Titel I, Teil A durchführen, müssen über ein Abitur oder GED verfügen und Folgendes abgeschlossen haben:

1. Abgeschlossenes mindestens zweijähriges Hochschulstudium; oder
2. Erlangung eines Associate- oder höheren Abschlusses; oder
3. Erfüllung eines hohen Qualitätsstandards entweder durch a) das ETS ParaPro Assessment; b) ein vom Staat Washington genehmigtes Paraeducator-Ausbildungsprogramm; oder c) Portfolioprogramm.

2. Zeugnis für jeden Schüler
Sie haben das Recht zu wissen, wie gut Ihr Kind Fortschritte macht. Schulen, die Titel I, Teil A-Programme durchführen, müssen für jeden Schüler ein Zeugnis erstellen, das erklärt, wie gut dieser Schüler bei der staatlichen Bewertung mindestens in Lesen, Englisch und Mathematik abgeschnitten hat.

Staatliche Zeugnisse
Das Office of Superintendent of Public Instruction – Washingtons Bildungsbehörde – veröffentlicht online ein State Report Card, http://reportcard.ospi.k12.wa.us/summary.aspx?groupLevel=District&schoolId=1&reportLevel=State&yrs=2014-15&year=2014-15. Verwenden Sie diese Website, um wichtige Informationen über Ihre Schule und Ihren Bezirk zu finden, wie z. B. die Ergebnisse der staatlichen Tests, Einschreibungszahlen, Fakten und Zahlen über die Lehrer an Ihrer Schule und vieles mehr.

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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