6950 (P) - Zusicherungen von Auftragnehmern, Bürgschaften, Versicherungen und Änderungsaufträge
VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6950
ZUSICHERUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS, BÜRGSCHAFTEN, VERSICHERUNGEN UND ÄNDERUNGSAUFTRÄGE
Der Superintendent behält sich die Befugnis vor, baubezogene Änderungsaufträge vorzunehmen, um die Projekte im Zeitplan zu halten. Die Befugnis des Superintendenten, mit Änderungsaufträgen fortzufahren, ist auf Änderungsaufträge beschränkt, die in den Rahmen des Projektdesigns fallen und insgesamt die budgetierten Eventualitäten nicht überschreiten. Eine Zusammenfassung des Änderungsauftrags wird monatlich zur Überprüfung durch die Schulbehörde vorgelegt, sobald die Investitionsausgaben für das Projekt anfallen. Änderungsaufträge, die den Umfang der genehmigten Bauunterlagen erheblich ändern oder die Gefahr laufen, das Budget zu überschreiten, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulbehörde.
Ausgestellt: Februar 2019