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Betriebsprotokolle der Schulbehörde

SCHULVERWALTUNGSPROTOKOLLE

Um die Teamarbeit zwischen den Vorstandsmitgliedern und zwischen Vorstand und Verwaltung zu verbessern, verpflichten wir, die Mitglieder des Walla Walla School Board, uns hiermit gemeinsam und einzeln öffentlich zu folgendem Arbeitsprotokoll:

Walla Walla Schulbehörde 

REGIERT

Entscheidet was

Fordert Informationen an

Berücksichtigt Probleme

Erstellt, überprüft und übernimmt Richtlinien

Legt Visionen fest und genehmigt und überprüft Pläne

Überwacht den Fortschritt

Verträge mit Personal

Genehmigt Bewertungskriterien und -verfahren

Überprüft und genehmigt das Budget

Vertritt öffentliche Interessen

Superintendent Dr. Wade Smith

FÜHRT

Entscheidet wie

Sucht und gibt Informationen

Bietet Empfehlungen

Empfiehlt und führt Richtlinien durch

Implementiert Visionen und Pläne

Fortschritt melden

Überwacht den Einstellungsprozess und die Praktiken

Überwacht und bewertet Personal

Budget formuliert

Handlungen im öffentlichen Interesse

1. Der Vorstand vertritt die Bedürfnisse und Interessen ALLER Kinder in unserem Distrikt.
2. Der Vorstand vertritt die Bedürfnisse und Interessen ALLER Gönner unseres Schulbezirks und ist ein guter Verwalter von Steuergeldern.
3. Der Vorstand geht mit gutem Beispiel voran. Wir stimmen zu, Worte und Handlungen zu vermeiden, die einen negativen Eindruck von einer Person, dem Vorstand oder dem Distrikt erwecken. Während wir Diskussionen und unterschiedliche Standpunkte fördern, werden wir dies mit Sorgfalt und Respekt tun.
4. Überraschungen für den Vorstand oder den Superintendenten sind die Ausnahme, nicht die Regel. Wir stimmen zu, den Vorstandsvorsitzenden oder den Superintendenten zu bitten, einen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, anstatt ihn unerwartet in der Sitzung zur Sprache zu bringen.
5. Die Kommunikation mit und das Zuhören von Eltern und Gemeindemitgliedern gehören zu den Hauptaufgaben des Vorstands. Die Bereitstellung guter Informationen für die Öffentlichkeit ist für den Betrieb des Distrikts oder der Mitarbeiter von wesentlicher Bedeutung. Wenn ein Elternteil oder ein Gemeindemitglied eine Besorgnis oder Beschwerde über das Schulprogramm seines Kindes oder einen Betrieb des Distrikts äußert, werden die Vorstandsmitglieder der Person aufmerksam zuhören, empfehlen, dass die Person direkt mit dem Lehrer oder Direktor der Schule spricht und/oder darauf hinweist an die Person, dass sie diese Informationen an den Superintendenten weiterleiten. Der Superintendent wird sich mit der Person in Verbindung setzen oder die verantwortliche Partei mit ihr sprechen lassen. Vorstandsmitglieder bringen sich selbst in eine prekäre Lage, wenn sie die Lösung einer Situation versprechen.
6. Der Besuch von Schuleinrichtungen und die Kommunikation und das Zuhören mit den Mitarbeitern ist eine wichtige Möglichkeit für Vorstandsmitglieder, ein besseres Verständnis der Distriktoperationen zu entwickeln. Offizielle Schulbesuche von Vorstandsmitgliedern werden nur mit Genehmigung des Vorstands und mit vollem Wissen des Personals, einschließlich des Schulleiters, durchgeführt. Vorstandsmitglieder, die Schulen oder Klassenzimmer zu individuellen Zwecken besuchen möchten, müssen ihre Anfrage zuerst an den Superintendenten weiterleiten, der den Zugang koordiniert.
7. Um effizient und effektiv zu sein, werden lange Vorstandssitzungen vermieden. Wenn ein Vorstandsmitglied weitere Informationen benötigt, ist vor der Sitzung entweder der Superintendent oder der Vorstandsvorsitzende zu kontaktieren. Beiträge aus dem Publikum werden bei Vorstandssitzungen ermutigt, und es gibt ein geeignetes Protokoll für die Entgegennahme der Beiträge. Der Bürgerkommentarbereich der Vorstandssitzung soll den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit bieten, sich an den Vorstand über die allgemeinen Vorgänge des Bezirks zu wenden. Während dieser Zeit hören die Vorstandsmitglieder aufmerksam zu, machen sich vielleicht Notizen, und wenn nötig, weist entweder der Vorstandsvorsitzende oder der Superintendent darauf hin, dass das Thema des Redners untersucht und/oder eine Antwort vom Superintendenten gegeben wird.
8. Der Vorstand wird bei seiner Entscheidungsfindung Forschung, bewährte Verfahren, Auswirkungen auf die Kosten und öffentliche Beiträge berücksichtigen.
9. Der Superintendent ist der Chief Executive Officer und sollte zu den meisten Angelegenheiten vor dem Vorstand Empfehlungen, Vorschläge oder Vorschläge machen.
10. Der Vorstand spricht zu den Themen der Tagesordnung. Fakten und Informationen, die von der Verwaltung benötigt werden, werden an den Superintendenten weitergeleitet.
11. Exekutivsitzungen werden abgehalten, wenn bestimmte Themen auftauchen, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens für solche geschlossenen Sitzungen liegen. Vorstandsmitglieder müssen die rechtlichen Auswirkungen und die Vertraulichkeit von Vorstandssitzungen beachten.
12. Eine regelmäßige Geschäftssitzung des Vorstands wird formell abgehalten, wobei die Titel (Frau, Herr, Dr.) für alle Anwesenden, den Vorstand und das Publikum gleichermaßen verwendet werden.
13. Vorstandsmitglieder erledigen ihre Hausaufgaben und nehmen an Vorstandsschulungen teil. Von den Vorstandsmitgliedern wird erwartet, dass sie das vor der Vorstandssitzung erhaltene Material lesen und studieren.
14. Als Schuldirektoren des Walla Walla School District gehören Vorstandsmitglieder der Washington State School Directors Association (WSSDA) an und halten sich an den WSSDA-Governance-Kodex.
15. Vorstandsmitglieder verstehen, dass Vorstandsmitglieder einzeln keine Befugnisse haben. Nur der Gesamtvorstand ist befugt. Die Vorstandsmitglieder stimmen darin überein, dass einzelne Vorstandsmitglieder keine einseitigen Maßnahmen ergreifen werden. Der Vorstand des Schulbezirks Walla Walla führt seine Sitzungen gemäß der Roberts-Ordnungsordnung durch. Beschlussfähig sind drei Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder sind nur dann befugt, wenn sie in einer angesetzten öffentlichen Vorstandssitzung handeln.
16. Neue Vorstandsmitglieder treten ihr Amt bei der ersten Vorstandssitzung nach offizieller Bestätigung ihrer Wahl an. Die Wahl der Amtsträger erfolgt jährlich auf der Dezember-Sitzung während eines Nicht-Wahljahres oder nachdem die neuen Vorstandsmitglieder ihr Amt in einem Wahljahr angetreten haben.
17. Der Vorstandsvorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter ist der Sprecher für offizielle Vorstandskorrespondenz und der Superintendent oder sein/ihr Stellvertreter fungiert als Sprecher für offizielle Distriktkorrespondenz.
18. Bei Entscheidungen, die große Auswirkungen auf Studenten und/oder Gönner haben, wird der Vorstand ein öffentliches Anhörungsverfahren durchführen, um Input zu sammeln, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Community-Foren werden manchmal zu einem einzigen Thema abgehalten. Diese Foren geben der gesamten Community die Möglichkeit, sich über das Thema zu informieren, zu diskutieren und dem Board Input zu geben.
19. Der Vorstand wird die Vision festlegen, Richtlinien festlegen und einen Prozess sicherstellen, um die Rechenschaftspflicht anzugehen. Der Superintendent verwaltet die Schulen.
20. Sobald eine endgültige Entscheidung über einen Vorschlag durch Abstimmung/Aktion des Vorstandes getroffen wurde, werden die Vorstandsmitglieder und der Superintendent die Entscheidung öffentlich unterstützen, einzeln und gemeinsam.
21. Während des Tagesordnungspunkts des Vorstandsberichts sollen die Vorstandsmitglieder positive Informationen über den Distrikt weitergeben, wie z. B. ihre Beteiligung an der Ausschussarbeit, an schulbezogenen Aktivitäten, an denen sie teilgenommen haben, oder produktive Erfahrungen mit anderen Vorstandsmitgliedern. Die Board-Berichts-Agenda ist keine Zeit für Board-Mitglieder, um Beschwerden/Bedenken zu äußern, Angelegenheiten abzuwägen, die am besten während der Tagesordnung für Berichte, Studien oder Aktionspunkte besprochen werden sollten, oder ihre Kollegen oder Mitarbeiter mit neuen Themen zu überraschen.
22. Sollte ein Vorstandsmitglied ein neues Thema zu besprechen haben, oder eine Beschwerde oder ein anderes Anliegen haben, muss sich dieses Vorstandsmitglied mit dem Superintendenten und dem Vorstandsvorsitzenden beraten, wo erwogen wird, die Angelegenheit auf die Tagesordnung für zukünftige Diskussionen zu setzen.

Ausgestellt: August 2017
Überarbeitet: Oktober 2022

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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