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Suchrichtlinien und -verfahren

6608 (P) - Videokameras in Schulbussen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6608

VIDEOKAMERAS IN SCHULBUSSEN

Platzierung der Kameras:

  1. Kameras werden vom Verkehrsdirektor für den Einsatz in Bussen genehmigt.
  2. In allen Bussen sind Digitalkameras installiert; Kameras zeichnen die ganze Zeit auf, wenn Busse in Betrieb sind.
  3. Alle Busse haben Schilder, die die Fahrgäste darüber informieren, dass Videokameras verwendet werden.

Nutzung der Video-/Audioaufnahme:

  1. Wenn Video zur Unterstützung einer Disziplinarmaßnahme oder eines Bedenkens jeglicher Art benötigt wird, entfernt der Mechaniker oder Vorgesetzte der Transportabteilung die Kamerafestplatte und bewahrt sie an einem sicheren Ort auf.
  2. Wenn der Fahrer das Video ansehen möchte, wird dafür eine Zeit festgelegt.
  3. Der Transportleiter kann das aufgezeichnete Video mit oder ohne Fahrer ansehen.
  4. Wird ein schwerwiegender oder offensichtlicher Verstoß gegen die Schülerbusordnung festgestellt oder besteht trotz Intervention ein fortgesetzter Verstoß, können die üblichen Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Geringfügige Verstöße werden dem Schüler zur Kenntnis gebracht und das ordnungsgemäße Verhalten aufgeklärt.
  5. Jedes Mal, wenn ein aufgezeichnetes Video zur Unterstützung einer Disziplinarmaßnahme verwendet werden soll, wird das heruntergeladene Video/Audio datiert, gekennzeichnet und im Büro der Transportabteilung so lange aufbewahrt, wie es für notwendig erachtet wird.
  6. Video/Audio, das nicht zur Unterstützung von Disziplinarmaßnahmen verwendet wird, verbleibt in den Bussen.
  7. Wenn ein Video/Audio zur Unterstützung von Disziplinarmaßnahmen verwendet wird, kann der Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten/Betreuer des Schülers verlangen, das Video anzusehen. Eine Besichtigung wird in der Schule des Schülers oder im Büro des Verkehrsministeriums vereinbart.
  8. Ein Bauherr oder ein Beauftragter kann das Ansehen von Videos über den Transportdirektor anfordern.
  9. Der Transportleiter kann Video verwenden, um die Fahrer beim Verhaltensmanagement von Schülern zu unterstützen.
  10. Sollte das Betrachten des Videos eine Situation offenbaren, die eine Reaktion der Strafverfolgungsbehörden erfordern würde, kann der Transportdirektor oder der Schulleiter das Video an die zuständige Behörde zur Betrachtung und zum Handeln weiterleiten.
  11. Sollte das Video Beweise für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Richtlinien oder Praktiken des Distrikts durch den Fahrer enthalten, kann der Transportdirektor auf der Grundlage der Beweise im Video geeignete Maßnahmen ergreifen.
  12. Der Transportleiter kann Videos zu Beobachtungs- und Bewertungszwecken ansehen. Das Video wird nicht als ausschließliche Bewertung verwendet.

Ausgestellt: September 2003

Überarbeitet: November 2015

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