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Suchrichtlinien und -verfahren

3143 (P) - Benachrichtigung und Verbreitung von Informationen über studentische Straftaten und Benachrichtigung über Androhung von Gewalt oder Schaden

 VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3143

BENACHRICHTIGUNG UND VERBREITUNG VON INFORMATIONEN ÜBER STUDIERENDE VERLETZUNGEN UND BENACHRICHTIGUNG VON GEWALT- ODER SCHÄDENSDrohungen

A. Registrierte Sexual- oder Entführungstäter von Studenten.

1. Auftraggeber.
Schulleiter haben gesetzliche Offenlegungspflichten nach Erhalt von Informationen über registrierte Sexualstraftäter von Studenten oder Entführungstäter, die in Richtlinie 3143 beschrieben sind. Zusätzlich zu ihren in Richtlinie 3143 beschriebenen Verantwortlichkeiten haben Schulleiter die Verantwortung, ein Protokoll für die Sicherheitsplanung für registrierte Sexualstraftäter von Studenten oder Entführungstäter zu entwickeln. Dazu gehören Schülerversammlungen, das Entwerfen und Überwachen von Sicherheitsplänen für Schüler und das Implementieren von Sicherheitsvorkehrungen, wenn Schüler die Schule wechseln oder die Stufe oder den Status von Sexualstraftätern mit Bewährung oder Bewährung ändern.

2. Sicherheitsplanung.
Der Schulleiter schließt die Sicherheitsplanung für registrierte Sexual- oder Entführungstäter von Schülern mit Schulpersonal, Strafverfolgungsbehörden, Bewährungs- oder Bewährungshelfern, Behandlungsanbietern, Eltern oder Erziehungsberechtigten, Betreuern und Kinderanwälten ab, um ein sicheres Schulumfeld zu schaffen für alle Studierenden und Mitarbeiter. Damit die Sicherheitsplanung effektiv ist, schließt der Distrikt die formellen Einschreibungen für Studenten, die sich als Sexualstraftäter oder Entführungstäter registrieren müssen, unverzüglich nach ihrem Einschreibungsantrag ab.

3. Studententreffen.
Der Schulleiter oder Beauftragte, der mit Bewährungs- und Bewährungsexperten zusammenarbeitet, trifft sich umgehend mit den registrierten Sexualstraftätern oder Entführungstätern, um einen Sicherheitsplan für Schüler zu erstellen und umzusetzen. Der Schulleiter oder Beauftragte bestimmt weiteres geeignetes Schulpersonal, das in das Treffen einbezogen wird, um bei der Definition der Schulerwartungen behilflich zu sein. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten oder Betreuer des Schülers können ebenfalls eingeladen werden. Der Zweck des Treffens besteht darin, dem Schüler beim erfolgreichen Übergang zurück in die Schule zu helfen und allen Schülern und Mitarbeitern ein sicheres Schulumfeld zu bieten.

4. Sicherheitsplan für Schüler.
Der Schulleiter oder Beauftragte (und ggf. anderes Schulpersonal) erstellt in Absprache mit Bewährungs- und Bewährungsexperten (falls unter gerichtlicher Aufsicht) einen Schülersicherheitsplan für jeden registrierten Schülergeschlechts- oder Entführungstäter. Der Plan wird die Verantwortlichkeiten des Schülers und anderer Interessenvertreter umreißen, um jene Aktivitäten zu fördern, die als wesentlich erachtet werden, um das Verhalten des Schülers sicher zu handhaben.
a. Der Sicherheitsplan für Schüler enthält Bedingungen und Einschränkungen für jeden Schüler, der sich in Bezug auf seine Interaktionen auf dem Schulcampus als Sexualstraftäter oder Entführungstäter registrieren muss.
b. Für Schüler, die nicht unter gerichtlicher Aufsicht stehen, sollte der Schülersicherheitsplan zusammen mit dem Schulpersonal in Absprache mit der Familie oder dem Vormund oder Betreuer des Schülers entwickelt werden;
c. Der Sicherheitsplan für Schüler basiert auf den Bedürfnissen des Schülers und enthält Richtlinien für erwartete Interventionsmaßnahmen bei Verhaltensweisen mit hohem Risiko und verstärkt positive Verhaltensweisen.
d. Jeder Schülersicherheitsplan wird nach Bedarf von Mitarbeitern überprüft, die vom Schulleiter bestimmt werden.

5. Überwachung des Sicherheitsplans.
Der Schülersicherheitsplan für registrierte Sexualstraftäter oder Entführungstäter von Schülern wird überwacht und bei Bedarf vom Schulpersonal geändert.
a. Die Schulbehörden sollten bereit sein, geeignete Maßnahmen für die kurz- und langfristige Sicherheit des Schülers zu ergreifen, der als Sexualstraftäter oder Entführungstäter registriert werden muss, und aller anderen Schüler;
b. Das Schulpersonal wird dem Schulleiter oder Beauftragten und den Strafverfolgungsbehörden oder anderen beteiligten Behörden (Behandlungsanbieter, Bewährung/Bewährung) Bericht erstatten, wenn sie feststellen, dass der Schüler den Schülersicherheitsplan nicht befolgt hat.
c. Die Einhaltung des Schülersicherheitsplans steht im Einklang mit bestehenden Disziplinarrichtlinien und -verfahren, Verhaltensrichtlinien für Schüler und obligatorischen Melderichtlinien.
Schulen können schulische Bedrohungsbewertungsteams aufbauen und an diese Teams verweisen, wenn Schüler unangemessenes Verhalten zeigen, wie im Schülersicherheitsplan definiert.

6. Wenn Schüler umziehen oder ihren Status ändern.
Wenn ein registrierter Sexual- oder Entführungstäter die Schule wechselt, ob innerhalb oder außerhalb des Distrikts, benachrichtigt der aktuelle Schulleiter den neuen Schulleiter und teilt die Schülerunterlagen und Sicherheitspläne mit der neuen Schule. Wenn sich das Geschlecht des Schülers oder der Entführungstäterstatus oder der Bewährungs- oder Bewährungsstatus ändert, benachrichtigt der Schulleiter das Schulpersonal als Teil der Sicherheitsplanung der Schule.

B. Entscheidung vor einem Jugendgericht wegen unrechtmäßigen Besitzes einer kontrollierten Substanz.
Mindestens fünf Tage, bevor ein Schulleiter nach eigenem Ermessen Informationen über die Entscheidung eines Schülers vor einem Jugendgericht wegen eines rechtswidrigen Besitzes einer kontrollierten Substanz unter Verstoß gegen Kapitel 69.50 RCW mit einem Schul- oder Bezirksmitarbeiter teilt, muss der Schulleiter zuerst die Student und die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Recht, gegen die Entscheidung des Schulleiters Berufung beim Superintendenten einzulegen.

Die Benachrichtigung des Schulleiters kann mündlich oder schriftlich erfolgen, muss jedoch in einer Sprache erfolgen, die die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten verstehen, was möglicherweise Sprachunterstützung für Eltern oder Erziehungsberechtigte mit eingeschränkten Englischkenntnissen gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964 erfordert.

Der Schulleiter erklärt entweder mündlich das Verfahren, wie gegen die Entscheidung des Schulleiters Berufung eingelegt werden kann, oder stellt dem Schüler und den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Kopie aller vom Distrikt entwickelten schriftlichen Verfahren zur Verfügung.

Wenn innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Schulleiters entweder der Schüler oder die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Schülers Einwände gegen die vorgeschlagene Weitergabe der Informationen erheben, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Einwände, wird der Schulleiter die Informationen über die Entscheidung des Schülers nicht weitergeben ein Mitarbeiter der Schule oder des Distrikts, bis der Superintendent über den Einspruch entscheidet.

Der Superintendent hat nach Eingang der Beschwerde fünf Werktage Zeit, um eine schriftliche Entscheidung in der Angelegenheit zu treffen. Entscheidungen des Superintendenten gemäß diesem Unterabschnitt sind endgültig und unterliegen keinem weiteren Rechtsmittel.

C. Benachrichtigung über Androhung von Gewalt oder Schaden.
Der Distrikt verfügt über ein schulbasiertes Bedrohungsbewertungsprogramm und untersucht Berichte über mögliche Androhungen von Gewalt oder Schaden im Einklang mit Richtlinie und Verfahren 3225 – School-Based Threat Assessment.

Gemäß dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) darf der Distrikt Schülerunterlagen nur mit Erlaubnis der Eltern oder des erwachsenen Schülers (eines Schülers ab 18 Jahren) oder in einem Gesundheits- oder Sicherheitsnotfall, wie definiert, freigeben von FERPA. Aus diesem Grund darf der Distrikt die Identität von Schülern, die Gewalt oder Schaden angedroht haben, nur dann offenlegen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

Der Distrikt stellt der betroffenen Person relevante Informationen über die Bedrohung zur Verfügung und informiert die betroffene Person über die Bedrohung, falls die Strafverfolgungsbehörden in die Angelegenheit verwickelt waren.

Suspendierung oder sonstige Entfernung aus dem schulischen Umfeld kann das Risiko bergen, entweder eine sofortige oder verzögerte gewalttätige Reaktion auszulösen, es sei denn, solche Maßnahmen sind mit Eindämmung und Unterstützung verbunden. Bei der Prüfung der angemessenen Reaktion auf die Androhung von Gewalt oder Schaden durch einen Schüler werden die individuellen Umstände des Schülers berücksichtigt.

Jegliche Disziplinarmaßnahmen für Schüler, die Gewalt oder Schaden androhen, müssen mit Richtlinie und Verfahren 3241 – Disziplinarmaßnahmen für Schüler übereinstimmen. Die Disziplinierung von Schülern mit Anspruch auf Sonderpädagogik oder mit Behinderungen steht im Einklang mit Policy and Procedure 2161 – Special Education and Related Services for Eligible Student und Policy and Procedure 2162 – Education of Students with Disabilities Under Section 504 des Rehabilitation Act of 1973.

Ausgabe: November 2020

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