RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

3225 (P) - Schulbasierte Bedrohungsbewertung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3225

SCHULBASIERTE BEDROHUNGSBEWERTUNG

Definitionen
Für Zwecke der bezirks- oder schulbasierten Bedrohungsbewertung von Schülern gelten die folgenden Definitionen:

• Eine schulbasierte Bedrohungsbewertung bezeichnet den formalen Prozess, der von einem Schulbezirk eingerichtet wurde, um das bedrohliche oder potenziell bedrohliche Verhalten eines Schülers und die Umstände der Bedrohung zu bewerten, um Fakten oder Beweise aufzudecken, die dem Schüler oder anderen bekannt sind Schauspieler wird wahrscheinlich die Drohung ausführen.

• Schulbasiertes Bedrohungsmanagement bedeutet die Entwicklung und Umsetzung eines Plans, um das bedrohliche oder potenziell bedrohliche Verhalten eines Schülers so zu handhaben oder zu reduzieren, dass die physische und psychische Sicherheit von Schülern, Mitarbeitern und Besuchern erhöht und gleichzeitig vorgesorgt wird die Bildung aller Schüler.

• Eine Drohung ist der Ausdruck der Absicht, sich selbst/anderen körperlichen Schaden zuzufügen. Die Bedrohung kann verhaltensmäßig, mündlich, visuell, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise ausgedrückt/kommuniziert werden; und als Bedrohung angesehen wird, unabhängig davon, ob sie von dem Ziel der Bedrohung beobachtet oder direkt an dieses weitergegeben oder von einem Dritten beobachtet oder an dieses weitergegeben wird; und unabhängig davon, ob das Ziel der Bedrohung sich der Bedrohung bewusst ist.

• Eine Bedrohung mit geringem Risiko ist eine Bedrohung, bei der festgestellt wird, dass die Person/Situation keine ernsthafte Gefahr für sich selbst/andere darstellt und alle gezeigten Probleme/Bedenken leicht gelöst werden können.

• Eine mittelschwere Risikobedrohung liegt vor, wenn die Person/Situation zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr von Gewalt oder ernsthaftem Schaden für sich selbst/andere darstellt; aber zeigt Verhaltensweisen, die auf eine anhaltende Absicht und das Potenzial für zukünftige Gewalt oder ernsthaften Schaden für sich selbst oder andere hinweisen; und/oder zeigt ein anderes besorgniserregendes Verhalten, das ein Eingreifen erfordert.

• Eine Bedrohung mit hohem Risiko liegt vor, wenn die Person/Situation eine Bedrohung durch Gewalt darzustellen scheint und Verhaltensweisen zeigt, die sowohl auf eine anhaltende Absicht hindeuten, sich selbst/anderen zu schaden, als auch auf Bemühungen, die Fähigkeit zur Durchführung des Plans zu erlangen; und kann auch andere besorgniserregende Verhaltensweisen zeigen, die ein Eingreifen erfordern.

• Eine unmittelbare Bedrohung besteht, wenn die Person/Situation eine klare und unmittelbare Gefahr schwerer Gewalt gegen sich selbst/andere darzustellen scheint, die Eindämmung und Maßnahmen zum Schutz identifizierter oder identifizierbarer Ziele erfordert; und kann auch andere besorgniserregende Verhaltensweisen zeigen, die ein Eingreifen erfordern.

Bedrohungen identifizieren und melden
Die rechtzeitige Meldung von Schadensäußerungen ist für ein effektives schulbasiertes Bedrohungsanalyseprogramm von entscheidender Bedeutung.

Jeder, einschließlich Schüler, Familien und Gemeindemitglieder, kann Mitteilungen oder Verhaltensweisen melden, die der Schul- oder Bezirksverwaltung bedrohlich oder potenziell bedrohlich erscheinen.

Alle Mitarbeiter, Freiwilligen und Auftragnehmer des Schulbezirks sollten dem Bauleiter oder Beauftragten unverzüglich jede Absichtserklärung melden, einer anderen Person Schaden zuzufügen, die Kommunikation betrifft oder Verhaltensweisen betrifft, die darauf hindeuten, dass eine Person beabsichtigen könnte, eine Gewalttat zu begehen.

Jeder, der glaubt, dass eine Person oder Situation eine unmittelbare Gefahr ernsthafter Gewalt darstellt, die eingedämmt werden muss, sollte die Schulsicherheit und/oder die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen.

Bedrohungen einschätzen
Eine schulbasierte Bedrohungsbewertung unterscheidet sich von Strafverfolgungsuntersuchungen (falls vorhanden). Das Ziel des Gefährdungsbeurteilungsprozesses besteht darin, geeignete vorbeugende oder korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Schulumfeld aufrechtzuerhalten, potenzielle Opfer zu schützen und zu unterstützen und der beurteilten Person bei Bedarf Hilfe zu leisten. Die schulbasierte Bedrohungsanalyse unterscheidet sich auch von den Disziplinarmaßnahmen der Schüler. Die Funktionen der schulbasierten Bedrohungsanalyse können jedoch parallel zu den Disziplinarverfahren der Schüler ausgeführt werden.

Triage
Der Superintendent ernennt einen Teamleiter für jedes(s) Bedrohungsbewertungsteam(s), wie z. B. einen Schulleiter oder einen Bezirksverwalter. Wenn es nicht möglich ist, dass alle Teammitglieder an der Überprüfung von Erstmeldungen beteiligt sind, die an das Team weitergeleitet werden, kann der Leiter des Bedrohungsbewertungsteams eine Untergruppe von Teammitgliedern benennen, um Fälle zu prüfen. Alle triagierten Fälle müssen allen Mitgliedern des Bewertungsteams zur Verfügung stehen.

Drohende
Bei Benachrichtigung über bedrohliches Verhalten oder Mitteilungen muss der Schulverwalter, das Bedrohungsbewertungsteam oder das Triage-Team zunächst feststellen, ob angenommen wird, dass eine unmittelbare Bedrohung besteht. Wenn die Person eine unmittelbare Gefahr ernsthafter Gewalt für sich selbst oder andere in der Schule darstellt, muss der Administrator oder das Bewertungsteam die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen.

Bedrohung mit mittlerem oder hohem Risiko
Wenn das Bedrohungsbewertungsteam nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen kann, dass es sich bei der angeblichen Bedrohung um keine Bedrohung oder um eine Bedrohung mit geringem Risiko handelt, führt das Bedrohungsbewertungsteam eine eingehendere Bewertung durch, um die Art und das Ausmaß der Bedrohung zu bestimmen alle Sicherheitsbedenken und bei Bedarf Strategien zur Gewaltprävention und Risikominderung zu entwickeln.

Die Überprüfung durch das Bedrohungsbewertungsteam kann Folgendes umfassen, ist jedoch nicht darauf beschränkt: Überprüfungen von Aufzeichnungen; Interviews und Konsultationen mit Mitarbeitern, Studenten, Familienmitgliedern, Gemeindemitgliedern und anderen, die die Person kennen; und Befragungen der Person und des Ziels/Empfängers der Bedrohung(en). Das Bedrohungsbewertungsteam wird auch das Risiko von Selbstverletzungen und Suizidgedanken prüfen, unabhängig davon, ob die angebliche Bedrohung auch eine mögliche Selbstverletzung beinhaltete.

Wenn festgestellt wird, dass ein Schüler eine Bedrohung durch Gewalt oder körperlichen Schaden für sich selbst oder andere darstellt, muss ein Bedrohungsbewertungsteam seine Feststellung unverzüglich dem Superintendenten oder Beauftragten melden. Der Superintendent oder Beauftragte versucht unverzüglich, die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Schülers zu benachrichtigen. Der Distrikt stellt sicher, dass die Mitteilung in einer Sprache verfasst ist, die die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten verstehen, was möglicherweise Sprachunterstützung für Eltern oder Erziehungsberechtigte mit begrenzten Englischkenntnissen gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964 erfordert.

In Fällen, in denen die Bedrohung als mäßiges Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird oder weitere Maßnahmen erforderlich sind, um Gewalt oder ernsthaften Schaden zu verhindern, muss die Schulverwaltung die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten jedes Schülers benachrichtigen, der Ziel/Empfänger einer Bedrohung ist die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten eines Schülers, der die Drohung ausgesprochen hat. Siehe Richtlinie und Verfahren 4314 – Benachrichtigung über Androhung von Gewalt oder Schaden. Der Distrikt stellt sicher, dass die Mitteilung in einer Sprache verfasst ist, die die Eltern und/oder Erziehungsberechtigten verstehen, was möglicherweise Sprachunterstützung für Eltern oder Erziehungsberechtigte mit begrenzten Englischkenntnissen gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964 erfordert.

Wenn das Bedrohungsbewertungsteam auf der Grundlage der gesammelten Informationen feststellt, dass eine Person eine Gewaltdrohung darstellt, entwickelt, implementiert und überwacht das Bedrohungsbewertungsteam Interventionsstrategien, um die Bedrohung anzugehen, zu reduzieren und zu mindern und den Beteiligten bei Bedarf zu helfen . Wenn diese Strategien disziplinarische Konsequenzen beinhalten, benachrichtigt der Distrikt den Schüler und seine Eltern oder Erziehungsberechtigten in Übereinstimmung mit der Disziplinarrichtlinie und dem Verfahren 3241 für Schüler.

Das Bedrohungsbewertungsteam kann Einzelpersonen innerhalb der Schule beim Zugang zu geeigneten schulischen und gemeindebasierten Ressourcen zur Unterstützung und/oder weiteren Intervention unterstützen. Dazu gehört die Unterstützung derjenigen, die sich an bedrohlichem Verhalten oder Kommunikation beteiligt haben, sowie aller betroffenen Mitarbeiter oder Schüler.

In Fällen, in denen der Schüler, dessen Verhalten bedrohlich oder potenziell bedrohlich ist, auch eine Behinderung hat, muss das Bedrohungsbewertungsteam die Interventionsstrategien mit dem individualisierten Bildungsprogramm (IEP) des Schülers oder dem gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973 (Abschnitt 504-Plan) durch Koordination mit dem IEP-Team des Schülers oder dem Team des Abschnitts 504-Plan.

Keine erkennbare Bedrohung oder Bedrohung mit geringem Risiko
Wenn das Bedrohungsbewertungsteam zu dem Schluss kommt, dass keine weitere Bewertung erforderlich ist, um festzustellen, dass die gemeldete mögliche Bedrohung nicht identifizierbar ist oder eine geringe Bedrohung durch Gewalt oder Schaden für sich selbst oder andere darstellt, muss das Bedrohungsbewertungsteam nicht eingreifen oder weitere Schritte unternehmen.

Ausgestellt: Juli 2020

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem