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Suchrichtlinien und -verfahren

3418 (P) - Notfallbehandlung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3418

NOTFALLBEHANDLUNG

Das Personal hat die ausdrückliche Pflicht, einem verletzten Schüler zu helfen und auf angemessene und umsichtige Weise zu handeln, um sofortige Versorgung zu erhalten. Der Mitarbeiter, der sein Urteilsvermögen und seine Fähigkeiten einsetzt, um einer verletzten Person während des Schultages oder während einer Schulveranstaltung zu helfen, ist durch die Haftpflichtversicherung des Bezirks geschützt, es sei denn, die Person handelt außerhalb des Umfangs ihrer Beschäftigung oder ihrer zugewiesenen Pflichten.

Notfallversorgung Zertifizierung und Ausbildung

In jedem Gebäude muss ein Vollzeitmitarbeiter anwesend sein, der einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis besitzt.

Administratoren, Busfahrer, Berufs- und Fachschullehrer, Grundschulleiter, Mitarbeiter der Werksanlagen und Hausmeister: Alle Personen, die in diesen Einstufungen beschäftigt sind, müssen als Voraussetzung für eine weitere Beschäftigung einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis besitzen.

Zweittrainer: Alle als Zweittrainer beschäftigten Personen müssen als Voraussetzung für eine Anstellung in dieser Einstufung einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis besitzen oder einen anerkannten sportmedizinischen Kurs absolviert haben. Die Genehmigung für einen geeigneten sportmedizinischen Kurs muss vom Bezirksleiter für Leichtathletik erteilt werden.

Industrielle Kunstlehrer, Sportlehrer und Gesundheitsmediziner: Alle Personen, die in diesen Klassifikationen beschäftigt sind, müssen aufgefordert werden, einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis zu besitzen. Alle neu eingestellten Mitarbeiter in diesen Einstufungen müssen als Einstellungsvoraussetzung einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis besitzen.

Grundschullehrer und Gebäudesekretäre: Alle Personen, die in diesen Klassifikationen beschäftigt sind, werden aufgefordert, einen gültigen Erste-Hilfe-Ausweis zu besitzen. Diejenigen, die keine solche Karte besitzen, müssen an einem von den Walla Walla Public Schools angebotenen Grundausbildungsprogramm für Notfallversorgung teilgenommen haben.

Sonstiges zertifiziertes und klassifiziertes Personal: Alle anderen Mitarbeiter, die nicht ausdrücklich von dieser Richtlinie abgedeckt sind, werden ermutigt, im Besitz eines gültigen Erste-Hilfe-Ausweises zu sein oder gegebenenfalls an vom Distrikt gesponserten Notfallversorgungsschulungen teilzunehmen.

Transport schwerkranker oder verletzter Schüler

Jedes Kind, das sehr krank zu sein scheint oder eine schwere Verletzung erlitten hat, sollte so schnell wie möglich entweder nach Hause oder zu einem Arzt oder Krankenhaus geschickt werden. Der Schulleiter ist für die entsprechende Entscheidung verantwortlich. Im Falle der Abwesenheit des Schulleiters oder der Krankenschwester ist der vom Schulleiter benannte Mitarbeiter, der in Notsituationen die Verantwortung übernimmt, für die Entscheidung verantwortlich. Rufen Sie in einem lebensbedrohlichen Notfall (schwere Blutung, Schock, Atembeschwerden, Herzinfarkt, Kopf- oder Nackenverletzungen) die Notrufnummer 911 an. Der Schulleiter, die Krankenschwester, die verantwortliche benannte Person oder ein beteiligter Mitarbeiter sollten sich so schnell wie möglich mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen um festzustellen, ob das Kind:

  1. in ein Krankenhaus geschickt werden, oder
  2. Zum Arzt geschickt werden, bzw
  3. Nach Hause geschickt werden, bzw
  4. Bleiben Sie in der Schule.

Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind, rufen Sie die Notrufnummer an, die auf der Registrierungskarte des Kindes aufgeführt ist, um das weitere Vorgehen festzulegen.

Wenn ein schwerkrankes oder verletztes Kind mit dem Privatauto nach Hause oder ins Krankenhaus gebracht wird, stellen Sie sicher, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person das Kind begleitet. Dies ist zusätzlich zum Fahrer des Fahrzeugs. Lassen Sie ein Kind nicht nach Hause gehen, wenn es hohes Fieber (102+) hat, eine Kopfverletzung hat oder aufgrund einer Verletzung wahrscheinlich einen Schock erleidet. Selbst wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten sagen, dass Sie das Kind schicken sollen, schicken Sie das Kind nicht ohne Begleitung nach Hause.

Wenn die Krankheit oder Verletzung nicht lebensbedrohlich ist, sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten den Transport organisieren. Wenn ein Krankenwagen erforderlich ist, bitten Sie die Eltern/Erziehungsberechtigten, den Krankenwagen zu rufen, oder holen Sie die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten ein, einen zu rufen. Das Kind sollte in das Krankenhaus der Wahl der Eltern/Erziehungsberechtigten gebracht werden. Teilen Sie dem Krankenhaus unbedingt mit, dass das Kind unterwegs ist.

Leichte Verletzung

Wenn die Verletzung als geringfügig eingestuft wird, sollte der geschulte Mitarbeiter das SPI Medical/Injury Flipchart zu Rate ziehen.

Schwere Verletzung

Wenn während eines Sportunterrichts oder während eines Mannschaftstrainings oder -spiels eine schwere Verletzung auftritt, müssen Notfallmaßnahmen wie folgt durchgeführt werden:

  1. Stoppen Sie das Spiel sofort beim ersten Anzeichen einer möglichen Verletzung oder Krankheit.
  2. Achten Sie auf offensichtliche Deformitäten oder andere Abweichungen von der normalen Struktur oder Bewegung des Athleten.
  3. Hören Sie sich die Beschreibung des Athleten über seine/ihre Beschwerde an und wie es zu der Verletzung kam.
  4. Handeln Sie, aber bewegen Sie den Athleten erst, wenn eine ernsthafte Verletzung ausgeschlossen ist.

Der Lehrer oder Trainer sollte es vermeiden, einen verletzten Athleten in Eile zu bewegen. Er/sie sollte versuchen, lebenserhaltende Funktionen wiederherzustellen (z. B. unkontrollierte Blutungen, Erstickung, Herzstillstand stoppen/reparieren), bevor er den Athleten in eine Notfalleinrichtung verlegt. Ein Athlet mit Verdacht auf eine Kopf-, Nacken- oder Wirbelsäulenverletzung sollte nicht bewegt werden. Rufen Sie 911 an und gehen Sie vorsichtig gemäß den Erste-Hilfe-Verfahren vor. Ein Mitarbeiter muss einen Schüler begleiten, wenn kein Elternteil/Erziehungsberechtigter verfügbar ist oder wenn der Elternteil/Erziehungsberechtigte den Krankenwagen im Krankenhaus trifft. Wenn der Lehrer/Coach den Schüler zu einem Arzt begleiten muss, sollte die Aktivität oder Veranstaltung eingestellt werden.

Unfallbericht

Ein Unfallbericht muss vom Aktivitätsleiter/Verwalter so bald wie möglich auf der Grundlage der von der Person am Unfallort bereitgestellten Informationen ausgefüllt werden. Der schriftliche Bericht sollte eine Beschreibung der Umstände der Krankheit oder Verletzung und der zu ihrer Behandlung befolgten Verfahren enthalten. Eine Kopie sollte in den Gesundheitsordner des Schülers aufgenommen werden und eine Kopie sollte an den Superintendenten/Beauftragten gesendet werden.

Anweisungen an Ärzte

Das Schulpersonal akzeptiert möglicherweise keine Anweisungen an Ärzte, die lebenserhaltende Behandlungen von Schülern verweigern oder ihnen entziehen würden, und stimmt möglicherweise nicht zu, diese einzuhalten.

Ausgestellt: September 2003

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