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Suchrichtlinien und -verfahren

1400 (P) – Sitzungsverhalten, Geschäftsordnung und Beschlussfähigkeit

Verwaltungsverfahren Nr. 1400

VERHALTEN DER VERSAMMLUNG, GESCHÄFTSORDNUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT

Der Distrikt muss alle Meetings, einschließlich Studiensitzungen und Exerzitien, als öffentliche Meetings ausschreiben. Wenn ein Vorstand die gesamte oder den größten Teil einer Sondersitzung einem Thema widmen möchte, das in der Vorstandssitzung diskutiert werden soll (Richtlinie 1410), sollte die Sondersitzung zur Ordnung einberufen und in eine Vorstandssitzung verschoben werden. Der Zweck der Vorstandssitzung sollte bei der Sitzung bekannt gegeben und im Protokoll festgehalten werden (z. B. Immobilienangelegenheiten, Rechtsstreitigkeiten).

Alle regelmäßigen Versammlungen müssen innerhalb der Distriktgrenzen abgehalten werden. Außerordentliche Versammlungen können außerhalb des Distrikts abgehalten werden, wenn Zeit und Ort rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Besprechungshinweise
Alle öffentlichen Einladungen zu Vorstandssitzungen sollten Personen mit Behinderungen und Personen, die aufgrund von Problemen wie Mobilitätseinschränkungen Schwierigkeiten haben, an einer Vorstandssitzung teilzunehmen, darüber informieren, dass sie sich an das Büro des Superintendenten wenden können, damit der Distrikt für sie die Teilnahme an Vorstandssitzungen arrangieren kann . Eine ordentliche Versammlung erfordert keine öffentliche Bekanntmachung, wenn sie zu der in den Vorstandsrichtlinien festgelegten Zeit und am Ort abgehalten wird. Wenn der Vorstand nicht an seinem regulären Ort zusammentritt, sollte die Sitzung als Sondersitzung behandelt werden, wobei die Presse ordnungsgemäß über Zeit, Ort und Zweck der Sitzung informiert wird.

Bei Sonderversammlungen muss ein Distrikt diejenigen Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen benachrichtigen, die eine solche Benachrichtigung beantragt haben. Die Distrikte müssen außerdem jedem Schuldirektor 24 Stunden vor der Sitzung eine schriftliche Benachrichtigung und eine gedruckte oder elektronische Kopie der Tagesordnung zukommen lassen.

Der Distrikt muss außerdem eine Ankündigung der Versammlung auf der Website des Distrikts, an der Tür der Hauptbezirksbüros und an der Tür am Ort der Versammlung aushängen, wenn es sich nicht um die Büros des Distrikts handelt. Die Ankündigung regelmäßiger Versammlungen muss mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der veröffentlichten Beginnzeit der Versammlung auf der Distrikt-Website veröffentlicht werden.

Bei einer Sondersitzung kann der Vorstand Punkte erörtern, die nicht auf der ursprünglichen Tagesordnung standen, aber der Vorstand kann keine endgültigen Maßnahmen zu Themen ergreifen, die nicht auf der ursprünglichen Tagesordnung genannt wurden.

Wenn der Vorstand einen Punkt in einer Exekutivsitzung gemäß Richtlinie 1410 erörtern soll, muss der Geschäftspunkt auch auf der Tagesordnung erscheinen, wenn nach der Exekutivsitzung endgültige Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Es ist keine Einberufung einer Sitzung erforderlich, wenn der Vorstand als gerichtsähnliches Organ in einer Angelegenheit zwischen benannten Parteien fungiert (z. B. Anhörung zur Entlassung, Nichtverlängerung oder Disziplinarmaßnahme eines Mitarbeiters, es sei denn, der Mitarbeiter beantragt eine öffentliche Sitzung; Anhörung bezüglich der Suspendierung oder des Ausschlusses). oder zum Zweck der vorzeitigen Entlassung eines Studenten) oder zum Zweck der Planung oder Verabschiedung von Strategien oder Standpunkten, die in Tarifverhandlungen, Beschwerde- oder Mediationsverfahren einzunehmen sind, oder zur Prüfung solcher Vorschläge einer Verhandlungseinheit.

Besprechungspause und Fortsetzung
Der Vorstand kann eine reguläre, außerordentliche oder unterbrochene Sitzung auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft verschieben. Der Distrikt muss eine Mitteilung über eine solche Pause und Fortsetzung an oder in der Nähe der Tür des Versammlungsraums anbringen. Eine Mitteilung an die Presse ist nicht erforderlich.

Überarbeitet: Dezember 2023

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