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6959 - Annahme des abgeschlossenen Projekts

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6959

ABNAHME DES ABGESCHLOSSENEN PROJEKTS

Die endgültige Zahlung im Rahmen des Vertrags unterliegt Folgendem:

A. Abschluss der Bauinbetriebnahme;

B. Das Inspektionsschreiben des Architekten, aus dem hervorgeht, dass die Arbeiten abgeschlossen sind;

C. Bescheinigung des Superintendenten, dass keine Pfandrechte auf das Projekt eingereicht wurden, oder wenn Pfandrechte eingereicht wurden, eine beglaubigte Liste der Pfandrechte und ihre jeweilige Rangfolge; und

D. Schriftliche Endabnahme durch den Vorstand.

Gemäß dem Gesetz wird die Abschlusszahlung erst geleistet, wenn der Distrikt vom State Department of Revenue, State Department of Employment Security und State Department of Labor and Industries eine Bescheinigung erhalten hat, dass alle fälligen oder vom Auftragnehmer des Projekts fällig werdenden Steuern vollständig bezahlt wurden. Der Superintendent teilt jeder aufgeführten Abteilung mit, dass die Arbeiten abgeschlossen und offiziell abgenommen sind, damit eine Feststellung der Steuerschulden des Auftragnehmers getroffen werden kann.

Der Vertrag sieht vor, dass ein Prozentsatz der Projektkosten vom Distrikt wie gesetzlich vorgeschrieben einbehalten wird, um sicherzustellen, dass das Projekt frei von jeglichen Material-, Subunternehmer- oder Steuerpfandrechten bleibt.

Der Distrikt zieht es vor, dass fünf Prozent aller vom Auftragnehmer verdienten Gelder vom Distrikt reserviert werden, und wird verlangen, dass der Superintendent of Public Instruction als Vertreter des Schulbezirks für die Verwaltung des Bareinbehalts fungiert. Der Distrikt akzeptiert eine vom Auftragnehmer eingereichte Kaution für einen beliebigen Teil der Einbehaltung. Die Bürgschaft muss eine für den Distrikt und den Superintendent of Public Instruction akzeptable Form haben, wenn staatliche Mittel Teil des Projekts sind, und von einer Bürgschaftsgesellschaft stammen, die bei der Washington State Insurance Commissioner registriert ist und auf ihrer derzeit genehmigten Versicherungsliste steht, es sei denn, der Distrikt wichtige Gründe für die Verweigerung der Annahme der Bürgschaft nachweisen kann.

 

Rechtliche Hinweise:

RCW 60.28 Pfandrecht für Arbeit, Material, Steuern auf öffentliche

WAC 392-343-080 Value Engineering Studies, Constructability Reviews and Building Commissioning--Requirements and definition

WAC 392-344-067 Bauinbetriebnahmeverträge

WAC 392-344-075 Verträge – Einreichung

WAC 392-344-147 Beibehaltene prozentuale gesetzliche Anforderungen

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 27. Februar 2018

 

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