6511 - Sicherheit des Personals
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6511
Der Vorstand erkennt an, dass Sicherheits- und Gesundheitsstandards in alle Aspekte des Distriktbetriebs einbezogen werden sollten. Regeln für Sicherheit und Unfallverhütung müssen in Übereinstimmung mit den OSHA- und WISHA-Anforderungen ausgehängt werden. Alle gefährlichen Chemikalien werden identifiziert und ordnungsgemäß gekennzeichnet. Die Mitarbeiter werden im Umgang mit diesen Chemikalien speziell für ihre jeweiligen Aufgaben geschult. Es werden ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt, um zu überprüfen, ob alle Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind. Verletzungen und Unfälle sind dem Bezirksamt zu melden.
Der Distrikt muss mindestens einen Mitarbeiter in jeder Schule und an jedem Arbeitsplatz im Distrikt haben, der über ein gültiges Zertifikat für Erste-Hilfe-Ausbildung des Ministeriums für Arbeit und Industrie, des US Bureau of Mines, des Amerikanischen Roten Kreuzes oder einer gleichwertigen Ausbildung verfügt die Bezirkskrankenschwestern. Der Distrikt kann auch empfehlen, dass Personen, die Aktivitäten mit hohem Risiko beaufsichtigen, ein gültiges Zertifikat über eine Erste-Hilfe-Ausbildung besitzen. Jede Schule und jeder Arbeitsplatz muss einen bestimmten Ort für leicht zugängliche Erste-Hilfe-Materialien haben. Die ausgewiesene Erste-Hilfe-Station befindet sich im Büro der Schulkrankenschwester.
Der Superintendent muss die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsverfahren entwickeln, die eingehalten werden müssen
Arbeitsministerium OSHA- und WISHA-Anforderungen.
Querverweis: |
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Vorstandspolitik |
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3418 |
Notfallbehandlung |
6510 |
Sicherheit |
Rechtliche Hinweise: |
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WAC |
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296-24-020 |
Verantwortung des Managements |
296-24-040 |
Unfallverhütungsprogramm |
296-24-045 |
Plan des Sicherheits- und Gesundheitsausschusses |
296-24-055 |
Schwarzes Brett für Sicherheit |
296-24-06105 |
Für welche Arbeitsplätze gilt das? |
296-24-06120 |
Wie muss ein Arbeitgeber sicherstellen, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz verfügbar sind? |
296-24-06130 |
Was muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung beinhalten? |
296-24-06135 |
Wie oft müssen Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-Schulung absolvieren? |
296-24-06140 |
Wie muss ein Arbeitgeber die Erste-Hilfe-Ausbildung dokumentieren? |
296-24-06145 |
Was ist der Bedarf an Erste-Hilfe-Material? |
296-24-06150 |
Was ist die Voraussetzung für die Bereitstellung einer Erste-Hilfe-Station? |
296-24-073 |
Standards für sichere Orte |
296-62-054 |
Gefahrenkommunikationsstandard |
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003