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Suchrichtlinien und -verfahren

6250 - Mobiltelefone

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 6250

MOBILTELEFONE

Der Vorstand genehmigt die Ausgabe von Mobiltelefonen an vom Superintendent benanntes Personal für geschäftliche Telefongespräche zu den Zeiten, zu denen das benannte Personal keinen regelmäßigen Telefondienst zur Verfügung hat. Zu dem Zeitpunkt, an dem ein bestimmter Mitarbeiter ein Distrikt-Mobiltelefon akzeptiert, muss er oder sie eine schriftliche Zusicherung der finanziellen Verantwortung für alle privaten oder nicht geschäftlichen Anrufe abgeben, die über das Mobiltelefon getätigt werden. Wenn hinreichende Beweise dafür vorliegen, dass ein Mobiltelefon für private Anrufe verwendet wird, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Benachrichtigung von Familienmitgliedern über Änderungen in Reiseplänen und Notsituationen gilt nicht als privater Gebrauch.

Der Superintendent entwickelt Verfahren für die Nutzung von Mobiltelefonen.

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 7. Oktober 2003

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