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Suchrichtlinien und -verfahren

5254 – Personalausdruck

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5254

AUSDRUCK DES PERSONALS

Der Vorstand der Walla Walla Public Schools ist davon überzeugt, dass der Bezirk ein Interesse daran hat, ein geordnetes und effektives Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter nach dem Ersten Verfassungszusatz auf freie Meinungsäußerung sowie unterschiedliche Standpunkte und Überzeugungen in Einklang zu bringen. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer offiziellen Funktion sprechen, repräsentieren ihre Äußerungen den Bezirk und können reguliert werden. Der erste Verfassungszusatz schützt die Rede eines öffentlichen Angestellten, wenn dieser als einzelner Bürger zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse spricht. Dennoch kann die Meinungsäußerung eines Mitarbeiters, die sich negativ auf den Distriktbetrieb auswirkt und/oder sich negativ auf die Fähigkeit eines Mitarbeiters auswirkt, seine Arbeit für den Distrikt auszuführen, immer noch zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen.

Die Meinungsäußerung der Mitarbeiter umfasst die Wahrnehmung beruflicher Aufgaben und die Art und Weise, wie sie den Bezirk durch die Nutzung von E-Mail-Konten des Bezirks, Gebäude des Schulbezirks, Eigentum des Bezirks, Klassenzimmer und die Art und Weise, wie sie sich den Schülern präsentieren, repräsentieren.

Die Meinungsäußerung von Mitarbeitern auf Social-Media-Plattformen, die den Betrieb des Distrikts beeinträchtigt oder verhindert, dass der Distrikt effizient und effektiv funktioniert, kann mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung geahndet werden.

Die dieser Richtlinie beigefügten Verfahren entsprechen dieser Richtlinie und legen bestimmte Distriktstandards für die Meinungsäußerung der Mitarbeiter fest, einschließlich der Bedingungen, unter denen ein Mitarbeiter an der schriftlichen oder nonverbalen Meinungsäußerung teilnehmen kann. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie oder das angenommene Verfahren kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2340 – Religiöse Praktiken und Aktivitäten
Vorstandsrichtlinie 5252 – Beteiligung der Mitarbeiter an politischen Aktivitäten

Rechtliche Hinweise:
RCW 41.06.250 – Politische Aktivitäten
RCW 42.17A.555 – Nutzung öffentlicher Ämter oder Agentureinrichtungen in Kampagnen – Verbot – Ausnahmen
RCW 42.17A.635 – Gesetzgebungstätigkeiten staatlicher Stellen, anderer Regierungseinheiten, Wahlbeamter, Angestellter

Angenommen: 18. Juli 2023

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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