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Suchrichtlinien und -verfahren

5242 - Persönliche elektronische Geräte und soziale Medien - Personal

Vorstandsrichtlinie Nr. 5242

PERSÖNLICHE ELEKTRONISCHE GERÄTE UND SOCIAL MEDIA - PERSONAL

I. Definitionen

            1. „Persönliches elektronisches Gerät“ – Ein nicht vom Distrikt ausgestelltes Gerät, das Informationen und Daten elektronisch kommunizieren, senden, empfangen, speichern, aufzeichnen, reproduzieren und/oder anzeigen kann.

            2. „Vertrauliche Informationen“ – Informationen, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen aus Aufzeichnungen der Studentenausbildung, die durch FERPA geschützt sind, oder Informationen über interne Entscheidungen der Verwaltung. Dies schließt keine Informationen ein, die sich auf Löhne, Stunden, Beschäftigungsbedingungen und andere Themen beziehen, die im Allgemeinen kollektiv ausgehandelt werden.

            3. „Erhebliche Störung der Schulaktivitäten“ – Negative Handlungen, die eine drohende oder tatsächliche erhebliche negative Auswirkung auf die Lernumgebung haben (oder vernünftigerweise die Wahrscheinlichkeit einer solchen verursachen).

            4. „Auf Dienst“ – Vertraglich vereinbarte Zeit, in der Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung berufliche Aufgaben erfüllen (z. B. Betreuung von Schülern, Unterricht, Unterstützungsaufgaben).

            5. „Vertraglich vereinbarte Freizeit“ – Vertraglich vereinbarte Zeit, in der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind und festgelegte Pausen und/oder nicht festgelegte Betreuungszeiten einhalten (z. B. Schichtpausen, Mittagspausen, Vorbereitungszeit, aufsichtsfreie Zeit davor und danach Schulzeit).

II. Allgemeine Verwendung auf Bezirkseigentum

            Mitarbeiter dürfen persönliche elektronische Geräte auf Distriktgrundstücken, in Distrikteinrichtungen oder während der Teilnahme an einer vom Distrikt gesponserten Aktivität besitzen und verwenden, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen und in Übereinstimmung mit anderen geltenden oder festgelegten Regeln.

            1. Das Personal darf ein persönliches elektronisches Gerät nicht in einer Weise verwenden, die seine Pflicht und Verantwortung, Schüler zu beaufsichtigen, erheblich beeinträchtigt.

            2. Das Personal muss persönliche elektronische Geräte im Dienst stummschalten, wenn diese Geräte nicht für bestimmte berufliche Zwecke verwendet werden.

            3. Das Personal darf keine persönlichen elektronischen Geräte zur Audio- oder Videoaufzeichnung von Schülern verwenden, es sei denn, es gibt einen legitimen pädagogischen oder disziplinarischen Zweck. Wenn Fragen bestehen, was ein legitimer pädagogischer oder disziplinarischer Zweck ist, sollten sich die Mitarbeiter an einen geeigneten Administrator wenden.

            Der Distrikt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher elektronischer Geräte, die zu Distriktgrundstücken, Distrikteinrichtungen und vom Distrikt gesponserten Aktivitäten mitgebracht werden.

            Mitarbeiter unterliegen disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung, wenn sie ein persönliches elektronisches Gerät auf eine Weise verwenden, die illegal ist oder gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie verstößt. Das Aufnehmen, Verbreiten, Übertragen oder Teilen von obszönen, pornografischen oder anderweitig illegalen Bildern oder Fotografien, sei es durch elektronische Datenübertragung oder auf andere Weise (allgemein als Sexting usw. bezeichnet), kann nach Landes- und/oder Bundesrecht eine Straftat darstellen. Jede Person, die obszöne, pornografische oder anderweitig illegale Bilder oder Fotografien im Dienst oder in der vertraglich vereinbarten Freizeit aufnimmt, verbreitet, überträgt oder weitergibt, wird den Strafverfolgungsbehörden und/oder anderen zuständigen staatlichen oder bundesstaatlichen Behörden gemeldet.

III. Verwendung persönlicher elektronischer Geräte für den Zugriff auf soziale Medien

            Während der vertraglich vereinbarten Freizeit können die Mitarbeiter ihre persönlichen elektronischen Geräte verwenden, um auf persönliche Social-Media-Websites, Blogs oder andere öffentliche Websites zuzugreifen. Während des Dienstes dürfen die Mitarbeiter ihre persönlichen elektronischen Geräte nicht verwenden, um auf solche persönlichen Websites zuzugreifen. Wenn die Mitarbeiter einen legitimen Bildungszweck für den Zugriff auf solche Inhalte haben, sollten sie vom Distrikt bereitgestellte elektronische Geräte verwenden. Unabhängig davon, ob die Mitarbeiter im Dienst oder in der vertraglich vereinbarten Freizeit auf solche Websites zugreifen, dürfen die Mitarbeiter keine vertraulichen Informationen veröffentlichen oder weitergeben.

            Mitarbeiter, die im Dienst oder in der vertraglich vereinbarten Freizeit Inhalte in sozialen Medien posten oder teilen, sollten Kollegen, Interessengruppen und Schüler mit Respekt behandeln.

            Diese Richtlinie soll niemanden seines Rechts auf freie Meinungsäußerung berauben. Respektloses Verhalten beinhaltet nicht die Äußerung kontroverser oder abweichender Ansichten, die für manche Personen anstößig sein könnten, solange eine solche Äußerung den Bildungsprozess nicht wesentlich stört und vernünftigerweise nicht zu erwarten ist, dass dies den Bildungsprozess stört.

IV. Verwendung persönlicher elektronischer Geräte für Arbeitsfragen

            Mitarbeiter haben das Recht, arbeitsbezogene Probleme anzusprechen und Informationen über Bezahlung, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen mit Kollegen, einer Regierungsbehörde und einer Gewerkschaft auszutauschen, und können dazu soziale Medien nutzen. Solche Aktivitäten sind möglicherweise nicht geschützt, wenn Mitarbeiter wissentlich und vorsätzlich falsche, obszöne, profane oder diskriminierende Dinge über den Distrikt oder die Distriktmitarbeiter posten oder sagen, oder wenn sie den Distrikt öffentlich verunglimpfen, ohne die Beschwerden mit einer Arbeitskontroverse in Verbindung zu bringen.

V. Verwendung persönlicher elektronischer Geräte zur Kommunikation mit Schülern

            Die Kommunikation mit Schülern, die persönliche elektronische Geräte verwenden, sollte mit Bedacht gehandhabt werden. Falls erforderlich, ist eine solche Kommunikation angemessen und professionell und dient einem legitimen Bildungszweck. Bei der elektronischen Kommunikation mit Schülern in Bezug auf schulbezogene Angelegenheiten sollten die Mitarbeiter Distrikt-E-Mail verwenden, versuchen, mit Schülergruppen statt mit einzelnen Schülern zu kommunizieren, oder verfügbare Anwendungen verwenden, die eine angemessene und transparente Kommunikation ermöglichen (z. B. Remind, ClassPager). Ausnahmen von diesen Beschränkungen können aus dringenden Gründen oder nach professionellem Ermessen des Personals gemacht werden.

Der Vorgesetzte stellt sicher, dass diese Richtlinie allen Mitarbeitern zur Verfügung steht.

Angenommen: 15. August 2017

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