5520 - Personalentwicklung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5520
Berufliches Wachstum und Entwicklung für nicht-administratives Personal
Zusätzliche Ausbildung und Studium sind Voraussetzungen für kontinuierliches Wachstum und Effektivität der Mitarbeiter. Es ist auch notwendig für Mitarbeiter mit erweiterten Verantwortlichkeiten und neuen Anforderungen. Die Mitarbeiter werden ermutigt, zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten durch Hochschulen oder berufsbegleitende Schulungen zu erwerben, die von den Bezirken, Gebäuden oder Abteilungen angeboten werden.
Der Landkreis kann sich am Landesfortbildungsgesetz von 1977 beteiligen.
Jeder Inhaber eines Berufsbildungszertifikats, mit Ausnahme derjenigen, die von der staatlichen Bildungsbehörde ausgenommen sind, muss alle fünf Jahre 150 Stunden Weiterbildung absolvieren, um sein oder ihr Zertifikat zu behalten.
Berufliches Wachstum und Entwicklung für Administratoren
Der Distrikt erkennt an, dass Schulungen und Studiengänge für Verwaltungsbeamte zu deren Fähigkeitsentwicklung beitragen, die notwendig ist, um den Bedürfnissen des Schulbezirks besser gerecht zu werden. Der Distrikt entwickelt jedes Jahr ein administratives Fortbildungsprogramm, das auf den Bedürfnissen des Distrikts sowie den Bedürfnissen einzelner Administratoren basiert.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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5005 |
Beschäftigung: Offenlegungen, Zertifizierungsanforderungen, Zusicherungen und Genehmigungen |
5240 |
Bewertung des Personals |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.415.040 |
Gesetz über die berufsbegleitende Ausbildung |
WAC |
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180-85-075 |
Weiterbildungspflicht |
180-85-200 |
Zulassungsstandards für die berufsbegleitende Ausbildung |
392-195 |
Berufsbegleitendes Ausbildungsprogramm |
392-121-255 |
Definition - Akademische Leistungen |
392-121-257 |
Definition – Dienstzeitguthaben |
392-192 |
Berufliche Entwicklung |
Erste Lesung: 21. Mai 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002