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Suchrichtlinien und -verfahren

5407 - Militärurlaub

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5407

MILITÄRURLAUB

Der Distrikt gewährt jedem Mitarbeiter, der Mitglied einer United States Military Reserve Unit oder Mitglied der Washington National Guard ist, Militärurlaub gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von höchstens einundzwanzig Tagen pro Kalenderjahr, sofern dies der Fall ist Reservist wurde zum aktiven Dienst oder zur aktiven Dienstausbildung einberufen oder freiwillig dafür gemeldet. Eine solche militärische Beurlaubung gilt zusätzlich zu Urlaub oder Krankheitsurlaub, auf den der Mitarbeiter möglicherweise Anspruch hat, und führt nicht zu einem Verlust von Dienstgrad, Privilegien oder Bezahlung. Während des Militärurlaubs erhält der Bedienstete sein normales Gehalt vom Bezirk.

Beschäftigte, deren Beschäftigung im Schulbezirk durch bis zu fünf Dienstjahre in einem uniformierten Dienst unterbrochen ist, haben nach ihrer Entlassung Anspruch auf Wiedereinstellung durch den Bezirk. Anträge auf Militärurlaub sind an den Superintendenten/Beauftragten zu richten.

Der Superintendent entwickelt Verfahren für Wiedereinstellungsrechte im Einklang mit Landes- und Bundesrecht.

Militärurlaub - Ehepartner

Der Distrikt gewährt einem Mitarbeiter, der der Ehepartner eines Militärangehörigen der US-Streitkräfte, der Nationalgarde oder der Reserve ist, während eines Zeitraums eines militärischen Konflikts bis zu fünfzehn (15) Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn:
    1. Der militärische Ehegatte ist von einem Einsatz beurlaubt; oder
    2. Vor dem Einsatz, sobald der militärische Ehegatte eine offizielle Benachrichtigung über eine bevorstehende Einberufung oder Anordnung zum aktiven Dienst erhält.

Der Arbeitnehmer muss durchschnittlich XNUMX Stunden oder mehr pro Woche für den Bezirk arbeiten. Für jeden Einsatz stehen dem Arbeitnehmer fünfzehn Tage unbezahlter Urlaub zu. Der Arbeitnehmer muss dem Distrikt seine Absicht, Urlaub zu nehmen, innerhalb von fünf Werktagen nach der Einberufung zum aktiven Dienst oder der Mitteilung über die Beurlaubung vom Einsatz melden.

Rechtliche Hinweise:

RCW

RCW 38.40.060

Militärurlaub für öffentliche Bedienstete

Kapitel 49.77 RCW

Militärurlaub für öffentliche Bedienstete

Kapitel 73.16 RCW

Beschäftigung und Wiederbeschäftigung

AGO

161-62 Nr. 81

Öffentliche Bedienstete - Staats- und Kommunalbedienstete - Militärurlaub - Reservesitzungen

38 USC 2021–2024

Gesetz über Beschäftigungs- und Wiederbeschäftigungsrechte für uniformierte Dienstleistungen

Managementressourcen:

Politische Nachrichten

April 2009

Militärurlaub

Februar 2009

Militärurlaub

Juni 2001

Staat aktualisiert Militärurlaubsrechte

 

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 7. Oktober 2003

Überarbeitet: 18. September 2012

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