RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

5400 - Personalblätter

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5400

PERSONALBLÄTTER

Auf Empfehlung des Superintendenten/Beauftragten und in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Bezirksrichtlinie kann dem Personal gemäß den folgenden Bedingungen Urlaub gewährt werden, sofern der geltende Tarifvertrag oder der Beschäftigungsleitfaden nichts anderes vorsieht.

A. Urlaub bei voller Bezahlung, sofern nicht anders angegeben. Urlaub wird bezahlt, sofern nicht anders angegeben. Wenn der Urlaub Kosten zu Lasten des Bezirks beinhalten soll, wird dies ebenfalls ausdrücklich angegeben.

B. Urlaub in Einheiten von ganzen oder halben Tagen. Urlaub kann nur in Einheiten von halben oder ganzen Tagen gewährt werden.

C. Vorankündigung der Bewerbung. Für alle Urlaube ist eine angemessene Vorankündigung erforderlich, mit einer besonderen Vorankündigung, wie in der Distriktrichtlinie festgelegt.

D. Flexibilität bei der Gewährung von Urlaub. Der Superintendent kann mit Zustimmung des Vorstandes unter ungewöhnlichen oder außergewöhnlichen Umständen Personen Urlaub gewähren, die ansonsten möglicherweise nicht abgedeckt sind, oder den Urlaub über die von der Distriktrichtlinie vorgesehene Anzahl von Tagen hinaus verlängern.

E. Blätter anteilig für Teilzeitmitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern in der Bezirksrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, vorausgesetzt, dass die Dauer des Urlaubs anteilig gemäß dem Verhältnis der geleisteten Tage und/oder Arbeitsstunden zur Anzahl der von a Vollzeitbeschäftigter in gleicher oder ähnlicher Position.

F. Nicht kumulativ. Blätter sind von Jahr zu Jahr nicht kumulativ, sofern nicht anders angegeben.

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 5411 Mitarbeiterurlaub

Vorstandsrichtlinie 5410 Feiertage

Vorstandsrichtlinie 5407 Wehrurlaub

Vorstandsrichtlinie 5406 Leave Sharing

Vorstandsrichtlinie 5404 Familie, Schwangerschaftsbehinderung und Urlaub für militärische Pflegekräfte

Vorstandsrichtlinie 5401 Krankheitsurlaub

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.400.300 Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern – Urlaub für Arbeitnehmer – Dienstalters- und Urlaubsgeld, Selbstbehalt bei Schulwechsel

AGO 1980 Nr. 22 Begrenzung des Ausgleichsurlaubs für Bedienstete des Schulbezirks

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

 Überarbeitet: 5. November 2002; 27. Februar 2018

 

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem