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Suchrichtlinien und -verfahren

5201 - Drogenfreie Schulen, Gemeinden und Arbeitsplätze

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 5201

DROGENFREIE SCHULEN, GEMEINSCHAFT UND ARBEITSPLATZ

Der Vorstand ist gegenüber Mitarbeitern, Schülern und Bürgern verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und den Schülern, denen die Mitarbeiter dienen, Sicherheit und qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten.

Für die Zwecke dieser Richtlinie ist der „Arbeitsplatz“ definiert als der Ort, an dem die geleistete Arbeit ausgeführt wird, einschließlich der Arbeit, die im Zusammenhang mit einem Bundeszuschuss geleistet wird. Der „Arbeitsplatz“ umfasst jedes Bezirksgebäude oder jedes Bezirksgrundstück; jedes Fahrzeug im Besitz des Distrikts oder jedes andere vom Distrikt genehmigte Fahrzeug, das für den Transport von Schülern zur und von der Schule oder für Schulaktivitäten verwendet wird; und außerhalb des Eigentums des Distrikts während jeder von der Schule gesponserten oder von der Schule genehmigten Aktivität, Veranstaltung oder Veranstaltung, wie z.

Verbotenes Verhalten

Um eine drogenfreie Schule, Gemeinde und Arbeitsplatz zu erhalten, werden die folgenden Verhaltensweisen am Arbeitsplatz nicht toleriert:

A. Melden Sie sich unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen und/oder kontrollierten Substanzen, einschließlich Marihuana (Cannabis), Opiaten und anabolen Steroiden, zur Arbeit.

B. Verwendung, Besitz oder Weitergabe von Alkohol oder illegalen und/oder kontrollierten Substanzen, einschließlich Marihuana (Cannabis), Opiate und anabole Steroide, in jeder Menge, auf jede Art und zu jeder Zeit. Abgesehen davon dürfen Mitarbeiter Alkohol konsumieren, der legal bei Aktivitäten, Veranstaltungen oder Veranstaltungen außerhalb des Distrikts im Borleske-Stadion ausgeschenkt wird.

C. Verwendung von Distrikteigentum oder der Position des Mitarbeiters innerhalb des Distrikts, um Alkohol oder illegale und/oder kontrollierte Substanzen, einschließlich Marihuana (Cannabis), Opiate und anabole Steroide, herzustellen oder damit zu handeln.

Jeder Mitarbeiter, der wegen eines Verbrechens verurteilt wird, das auf den Gebrauch, Besitz oder Verkauf von illegalen und/oder kontrollierten Substanzen, einschließlich Marihuana (Cannabis), Opiate und anabole Steroide, zurückzuführen ist, wird mit Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Kündigung, belegt.

Benachrichtigungsanforderungen

Jeder Mitarbeiter, der verschriebene oder rezeptfreie Medikamente einnimmt, ist dafür verantwortlich, den verschreibenden Arzt und/oder Apotheker zu konsultieren, um festzustellen, ob das Medikament die sichere Ausübung seiner Arbeit beeinträchtigen könnte. Wenn die Verwendung eines Medikaments die Sicherheit des Mitarbeiters, anderer Mitarbeiter, Studenten oder der Öffentlichkeit gefährden könnte, liegt es in der Verantwortung des Mitarbeiters, angemessene Personalverfahren anzuwenden (z. ihren Vorgesetzten über mögliche Nebenwirkungen), um unsichere Praktiken am Arbeitsplatz zu vermeiden. Wenn ein Mitarbeiter seinem/ihrem Vorgesetzten mitteilt, dass die Einnahme von Medikamenten die sichere Ausübung seiner/ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte, entscheidet der Vorgesetzte zusammen mit der Personalabteilung des Distrikts, ob der Mitarbeiter bei der Arbeit bleiben kann und ob dies der Fall ist Arbeitsbeschränkungen sind erforderlich.

Als Bedingung für die Einstellung muss jeder Mitarbeiter seinen Vorgesetzten über eine Verurteilung aufgrund eines am Arbeitsplatz begangenen Verstoßes gegen das Drogengesetz informieren. Diese Benachrichtigung muss spätestens fünf Tage nach einer solchen Verurteilung erfolgen. Der Distrikt informiert die Bundeszulassungsbehörde innerhalb von zehn Tagen über eine solche Verurteilung, unabhängig von der Informationsquelle.

Disziplinarmaßnahmen

Jeder Mitarbeiter muss über die Richtlinien und Verfahren des Distrikts in Bezug auf Drogenkonsum von Mitarbeitern am Arbeitsplatz informiert werden. Jeder Mitarbeiter, der gegen einen Aspekt dieser Richtlinie verstößt, wird disziplinarischen Maßnahmen unterzogen, die eine Kündigung umfassen können. Als Bedingung für die Berechtigung zur Wiedereinstellung kann von einem Mitarbeiter verlangt werden, dass er auf Kosten des Mitarbeiters ein vom Distrikt genehmigtes Drogenrehabilitations- oder -behandlungsprogramm zufriedenstellend abschließt. Nichts in dieser Richtlinie ist so auszulegen, dass es die Wiedereinstellung eines Mitarbeiters garantiert, der gegen diese Richtlinie verstößt, noch übernimmt der Schulbezirk eine finanzielle Verpflichtung für die als Bedingung für die Berechtigung zur Wiedereinstellung angeordnete Behandlung oder Rehabilitation.

Der Distrikt kann nach eigenem Ermessen Strafverfolgungsbehörden über den Verstoß eines Mitarbeiters gegen diese Richtlinie benachrichtigen oder andere Maßnahmen ergreifen, die der Distrikt für angemessen hält.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 4215 Verwendung von Tabak, Nikotinprodukten und Verabreichungsgeräten

Vorstandsrichtlinie 5280 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rechtliche Hinweise:

RCW 69.50.435 Verstöße in oder an bestimmten öffentlichen Orten oder Einrichtungen

41 USC 8103 Anforderungen an drogenfreie Arbeitsplätze für Empfänger von Bundeszuschüssen

20 USC §§ 7101-7118 Gesetz über sichere und drogenfreie Schulen und Gemeinschaften

21 USC 812 Gesetz über kontrollierte Substanzen

21 CFR 1300.11-1300.15

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 18. August 2009

Überarbeitet: 17. April 2018

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