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Suchrichtlinien und -verfahren

4040 – Öffentlicher Zugang zu Distriktaufzeichnungen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 4040

ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU DISTRICT RECORDS

In Übereinstimmung mit den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington verpflichtet sich der Vorstand, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu Aufzeichnungen über die Verwaltung und den Betrieb des Distrikts zu gewähren. Ein solcher Zugang fördert eine wichtige öffentliche Ordnung, erhält das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness staatlicher Prozesse und schützt die Interessen der Gemeinde an der Kontrolle und dem Betrieb ihres gemeinsamen Schulbezirks. Gleichzeitig möchte der Vorstand die effiziente Verwaltung der Regierung bewahren und erkennt die Datenschutzrechte von Personen an, deren Aufzeichnungen vom Distrikt aufbewahrt werden können. Diese Richtlinie und das begleitende Verfahren sollen den Zugriff auf Schulbezirksunterlagen erleichtern, ohne die betriebliche Effizienz oder die Datenschutzrechte zu beeinträchtigen.

Wie in dieser Richtlinie und dem begleitenden Verfahren verwendet, ist „Schulbezirksunterlagen“ ein weit gefasster Begriff, der alle Schriftstücke umfasst, die Informationen in Bezug auf das Verhalten des Bezirks oder die Ausführung von behördlichen oder firmeneigenen Funktionen des Bezirks enthalten, die erstellt, besessen, verwendet oder aufbewahrt werden vom Distrikt, unabhängig von physischer Form oder Eigenschaften. Eine „Schrift“, wie sie in dieser Richtlinie und diesem Verfahren verwendet wird, ist ebenfalls ein weit gefasster Begriff, der jede Handschrift, Maschinenschrift, Druck, Fotokopie, Fotografie oder andere Mittel zur Aufzeichnung jeglicher Form von Kommunikation oder Darstellung bezeichnet. Diese Definitionen umfassen digitale und elektronische Kommunikationsformen, einschließlich E-Mails, Texte oder Nachrichten über beliebige Medien oder Anwendungen, Seiten, Postings und Kommentare von allen vom Distrikt betriebenen oder vom Distrikt gesponserten Websites. Der Distrikt wird öffentliche Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Bundesstaates aufbewahren.

Die Definition von „Schulbezirksaufzeichnungen“ umfasst keine Aufzeichnungen, die nicht anderweitig vom Bezirk aufbewahrt werden müssen und von Freiwilligen aufbewahrt werden, die nicht in administrativer Funktion tätig sind und nicht vom Bezirk in einen Bezirksvorstand oder eine Kommission berufen wurden , oder Praktikum, und haben keine Aufsichtsfunktion oder delegierte Bezirksbehörde.

Aufgrund des enormen Umfangs und der Vielfalt der Aufzeichnungen, die ein öffentlicher Schulbezirk kontinuierlich erstellt, hat der Vorstand per formellem Beschluss erklärt, dass der Versuch, einen aktuellen Index aller Aufzeichnungen des Bezirks zu führen, nicht praktikabel, übermäßig belastend und letztendlich den Betrieb beeinträchtigen würde Arbeit des Landkreises. Darüber hinaus stellt der Vorstand hiermit fest, dass es angesichts der zahlreichen unterschiedlichen elektronischen und manuellen Geräte, die zur Erstellung öffentlicher Aufzeichnungen verwendet werden, sowie der schwankenden Kosten für Distriktmaterial und -arbeit unangemessen mühsam wäre, die Kosten für die Erstellung öffentlicher Aufzeichnungen im Voraus zu berechnen.

Der Superintendent wird Verfahren entwickeln, die mit dem staatlichen Recht übereinstimmen und diese Politik erleichtern. Der Superintendent wird auch einen Public Records Officer ernennen, der als Kontaktstelle für Mitglieder der Öffentlichkeit dient, die die Offenlegung öffentlicher Aufzeichnungen beantragen. Der Public Records Officer wird in den Gesetzen und Vorschriften zur Aufbewahrung und Offenlegung von Aufzeichnungen geschult und überwacht die Einhaltung dieser Richtlinie und der staatlichen Gesetze durch den Distrikt.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 3231 Studentenakten

Rechtliche Hinweise:

Kapitel 5.60 RCW-Zeugen – Kompetenz

Kapitel 13.04.155(3) RCW Benachrichtigung des Schulleiters über eine Verurteilung, Entscheidung oder Diversionsvereinbarung – Bereitstellung von Informationen für Lehrer und anderes Personal – Vertraulichkeit.

Kapitel 26.44.010 RCW Zweckerklärung.

Kapitel 26.44.030(9) RCW-Berichte – Pflicht und Befugnis zur Erstellung – Pflicht der Empfangsstelle – Meldepflicht – Fallplanung und Konsultation – Strafe für unbefugten Informationsaustausch – Einreichung von Anträgen auf Abhängigkeit – Ermittlungen – Befragung von Kindern – Aufzeichnungen – Risiko Bewertungsprozess.

Kapitel 28A.605.030 RCW Aufzeichnungen über die Ausbildung von Schülern – Überprüfung durch die Eltern – Freigabe von Aufzeichnungen – Verfahren.

Kapitel 28A.635.040 RCW Prüfungsfragen – Offenlegung – Strafe.

Kapitel 40.14 RCW Aufbewahrung und Vernichtung öffentlicher Aufzeichnungen

Kapitel 42.17A RCW – Offenlegung und Beitrag zur Kampagne

Kapitel 42.56 RCW Public Records Act

WAC 392-172A Regeln für die Bereitstellung von Sonderpädagogik

Öffentliches Recht 98-24, Abschnitt 527 des Public Health Services Act, 41 USC § 290dd-2

20 USC 1232g Federal Education Rights Privacy Act (FERPA)

20 USC§1400 et. ff. Behindertenbildungsgesetz (IDEA)

42 USC § 1758(b)(6)

34 CFR Teil 300 Unterstützung von Staaten für die Bildung von Kindern mit Behinderungen

45 CFR Part 160–164 Allgemeine Verwaltungsanforderungen, Verwaltungsanforderungen und Sicherheit und Datenschutz

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 16. Juni 2015

Überarbeitet: 17. April 2018

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