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Suchrichtlinien und -verfahren

3420 - Prävention und Reaktion auf Anaphylaxie

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3420

ANAPHYLAXE-PRÄVENTION UND REAKTION

Anaphylaxie ist eine lebensbedrohliche allergische Reaktion, die Systeme des gesamten Körpers betreffen kann. Anaphylaxie ist ein medizinischer Notfall, der eine sofortige medizinische Behandlung und Nachsorge durch einen Allergologen/Immunologen erfordert.

Der Vorstand erwartet, dass Schulverwalter, Lehrer und Hilfspersonal über lebensbedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxie) und den Umgang mit daraus resultierenden medizinischen Notfällen informiert und informiert sind. Einige häufige lebensbedrohliche Allergene für Schüler sind Erdnüsse, Baumnüsse, Fisch, Bienen- oder andere Insektenstiche, Latex und einige Medikamente. Betroffene Schüler benötigen während des Schulalltags und bei von der Schule geförderten Aktivitäten eine geplante Betreuung und Unterstützung. Darüber hinaus könnte jeder Schüler möglicherweise eine lebensbedrohliche allergische Reaktion haben, auch ohne eine solche in der Vorgeschichte.

Eltern/Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, die Schule über das potenzielle Anaphylaxie-Risiko ihres Schülers zu informieren und die Bereitstellung laufender Gesundheitsinformationen und notwendiger medizinischer Hilfsmittel sicherzustellen. Der Distrikt wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Allergene für betroffene Schüler zu vermeiden. Der Distrikt wird auch alle Mitarbeiter im Bewusstsein der Anaphylaxie schulen und sie darauf vorbereiten, auf Notfälle zu reagieren. Darüber hinaus werden schülerspezifische Schulungen für geeignetes Personal angeboten.

Trotz größter Bemühungen des Distrikts müssen sich Mitarbeiter und Eltern/Erziehungsberechtigte bewusst sein, dass es nicht möglich ist, eine vollständig allergenfreie Umgebung zu erreichen. Der Distrikt wird jedoch Vorkehrungen treffen, um das Risiko zu verringern, dass ein Schüler mit Anaphylaxie in der Vorgeschichte mit dem betreffenden Allergen in der Schule in Kontakt kommt.

Der Superintendent legt Verfahren zur Unterstützung dieser Richtlinie fest und stellt Folgendes sicher:
1. Das Rettungsprotokoll bei Verdacht auf Anaphylaxie folgt den OSPI-Richtlinien für die Betreuung von Studenten mit Anaphylaxie (2009);
2. Ein einfaches und standardisiertes Format für Notfallversorgungspläne wird verwendet;
3. Es ist ein Protokoll vorhanden, um sicherzustellen, dass Notfallversorgungspläne aktuell und vollständig sind;
4. Medikamentenverordnungen sind klar und eindeutig;
Schulung und Dokumentation haben Priorität.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 3420 – Prävention und Reaktion auf Anaphylaxie
Vorstandsrichtlinie 3419 – Selbstverabreichung von Asthma- und Anaphylaxie-Medikamenten
Vorstandsrichtlinie 3418 – Notfallbehandlung
Vorstandsrichtlinie 3416 – Medikamente in der Schule
Rechtliche Hinweise:
WAC 392-380 SCHÜLER ÖFFENTLICHER SCHULEN – IMPFEHLUNG UND LEBENSBEDROHLICHER GESUNDHEITSZUSTAND
RCW 28A.210.383 Anaphylaxie – Grundsatzrichtlinien – Verfahren – Berichte.

Angenommen: 19. Februar 2019

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