3114 - Teilzeit-, Home-Based- oder Off-Campus-Studenten
Vorstandsrichtlinie Nr. 3114
TEILZEIT-, ZU HAUSE ODER AUSSERHALB DES CAMPUS STUDENTEN
Teilzeitschüler dürfen sich einschreiben und Nebenleistungen in Anspruch nehmen, sofern diese Schüler anderweitig für eine Vollzeiteinschreibung im Schulbezirk berechtigt sind und solche Kurse oder Dienstleistungen nicht in der Privatschule des Schülers oder einer genehmigten Erweiterung davon verfügbar sind. Der Teilzeitstatus umfasst auch jeden Schüler, der nicht an einer Privatschule eingeschrieben ist, der zu Hause Unterricht erhält und Kurse im Distrikt besucht oder Hilfsdienste vom Distrikt oder beidem erhält, oder jeder Schüler, der an einem genehmigten Arbeitsausbildungsprogramm teilnimmt.
Der Unterricht zu Hause kann aus Lehr- und verwandten Bildungsaktivitäten bestehen, einschließlich der Grundfertigkeiten der Berufsbildung, Naturwissenschaften, Mathematik, Sprache, Sozialkunde, Geschichte, Gesundheit, Lesen, Schreiben, Rechtschreibung und der Entwicklung einer Wertschätzung für Kunst und Musik . Dieser Unterricht muss, so wie er großzügig ausgelegt ist, den gesamten jährlichen Programmstunden pro Klassenstufe entsprechen, wie sie für öffentliche Schulen festgelegt wurden.
Heimunterricht kann von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten erteilt werden, der bis zum 15. September oder innerhalb von zwei (2) Wochen nach Beginn eines Quartals, Trimesters oder Semesters eine Absichtserklärung beim Schulleiter eingereicht hat. Eltern/Erziehungsberechtigte können ihre Absichtserklärung bei dem Schulbezirk einreichen, in dem sie wohnen, oder bei einem Schulbezirk, der ihren Schüler gemäß RCW 28A.225.225, Choice, aufgenommen hat. Alle Entscheidungen in Bezug auf Philosophie oder Lehre, Auswahl von Büchern, Unterrichtsmaterialien und Lehrplänen sowie Methoden, Zeitpunkt, Ort und Vorkehrungen für die Bewertung des häuslichen Unterrichts liegen in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch einen Erziehungsberechtigten stellt einen Verstoß gegen das Anwesenheitspflichtgesetz dar.
Ein Student kann für ein Unterrichtsprogramm außerhalb des Campus eingeschrieben werden, vorausgesetzt, dass solche Erfahrungen vom Superintendenten oder Beauftragten genehmigt wurden.
Der Superintendent wird angewiesen, Verfahren festzulegen, die die Verantwortlichkeiten des Distrikts definieren
Unterricht zu Hause und außerhalb des Campus.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik | |
2255 | Alternative Lernerfahrungsprogramme |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.225.220 | Erwachsene, Kinder aus anderen Bezirken Vereinbarungen für den Schulbesuch - Schulgeld |
28A.225.225 | Anträge auf Teilnahme am Distrikt für Nichtansässige |
28A.195.010 | Privatschulen – Erweiterungsprogramme für Eltern/Erziehungsberechtigte, um Kinder in ihrer Obhut zu unterrichten – Umfang der staatlichen Kontrolle – Allgemein |
28A.225.010 |
Anwesenheitspflicht – Alter – Sorgeberechtigte müssen das Kind zum Besuch einer öffentlichen Schule veranlassen – Ausnahmen |
28A.200.010 | Unterricht zu Hause – Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten |
28A.200.020 |
Unterricht zu Hause – Bestimmte Entscheidungen liegen in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten |
28A.150.350 |
Teilzeitstudierende – Festgelegt – Immatrikulation berechtigt – Kostenerstattung – Anerkennung durch die Förderstelle – Regelungen |
WAC |
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392-121-182 |
Anforderungen an alternative Lernerfahrungen |
392-134 |
Finanzen – Umlage für den Teilzeitbesuch einer öffentlichen Schule |
Erste Lesung: 7. Mai 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002