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Suchrichtlinien und -verfahren

2401 – Lernen und Kreditwürdigkeit auf der Grundlage von Finanzpädagogik

RICHTLINIE Nr. 2401

FINANZIELLE BILDUNG, MEISTERBASIERTES LERNEN UND KREDIT

Der Vorstand ist sich darüber im Klaren, wie wertvoll es ist, den Schülern zu helfen, die Bedeutung der Finanzbildung zu verstehen. Die Finanzbildung umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit Ausgaben und Sparen, dem Umgang mit Krediten und Schulden, der Verwendung eines Karriereplans zum Verständnis des Einkommenspotenzials, der Festlegung und Erreichung persönlicher finanzieller Ziele sowie der Anwendung von Entscheidungen in Fragen der persönlichen Finanzen. Wenn Studierende ihre Finanzausbildung weiterentwickeln, sind sie besser auf erfolgreiche postsekundäre Laufbahnen und Karrieren vorbereitet. Der Bezirk ermutigt Schüler und ihre Familien, alle ihnen zur Verfügung stehenden Lernmöglichkeiten im Bereich Finanzbildung durch unabhängige Aktivitäten und Programme zu nutzen.

Der Bezirk wird Schüler dazu ermutigen, Finanzbildung effektiv und auf einem hohen Leistungsniveau zu erlernen. Der Bezirk erkennt auch an, wie wichtig es ist, den Schülern die Möglichkeit zu geben, in ihrem eigenen Tempo zu lernen, und erkennt die pädagogischen Vorteile an, die dadurch erzielt werden können, dass den Schülern die Möglichkeit gegeben wird, die Kompetenz von Fertigkeiten, die Beherrschung von Standards und die Beherrschung von Konzepten unter Beweis zu stellen.

Wie in den Verfahren beschrieben, vergibt der Distrikt Finanzbildungspunkte an Studierende auf der Grundlage der nachgewiesenen Beherrschung/Kenntnisse in einem Bereich von Finanzbildungsfähigkeiten.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie Nr. 2410 – Anforderungen an den High-School-Abschluss

Rechtliche Hinweise:
WAC 180-51-050 High-School-Credit – Definition
WAC 180-51-051 Verfahren zur Gewährung von Leistungspunkten für Studierende
RCW 28A.230.090 High-School-Abschlussanforderungen oder -äquivalenzen – Neubewertung der Abschlussanforderungen – Überprüfung und Genehmigung vorgeschlagener Änderungen – Anrechnung von Kursen, die vor dem Besuch der High School absolviert wurden – Postsekundäre Credit-Äquivalenzen

 

Angenommen: 16. April 2024

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