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Suchrichtlinien und -verfahren

2029 - Tiere als Teil des Unterrichtsprogramms

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2029

TIERE ALS TEIL DES LEHRPROGRAMMS

Anträge auf Einbeziehung von Tieren in das Unterrichtsprogramm des Klassenzimmers oder der Schule werden vom Schulleiter genehmigt. Gesundheitsprobleme (Allergien, Impfstatus des Tieres), die Schüler und Mitarbeiter betreffen, werden angesprochen, bevor die Genehmigung erteilt wird, das Tier in die Schule zu lassen.

Wenn das Unterrichtsprogramm, das das Tier betrifft, andauert und das Tier in der Schule bleibt, wenn die Schule nicht stattfindet, müssen angemessene Vorkehrungen für die Pflege des Tieres getroffen werden.

Tiere werden nicht in einem Schulfahrzeug transportiert.

Tiere, die Teil des Unterrichtsprogramms sind, stehen jederzeit unter der Kontrolle ihres erwachsenen Besitzers, des Lehrers oder bestimmter Schüler.

Diese Richtlinie gilt nicht für Begleittiere für Behinderte.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2030 Diensttiere in Schulen

Angenommen: 21. November 2017

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