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Suchrichtlinien und -verfahren

2414 - Zivildienst

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2414

Zivildienst

Der Vorstand erkennt an, dass Freiwilligenarbeit Studenten mit ihren Gemeinschaften verbindet und Studenten die Möglichkeit bietet, ihre akademischen und sozialen Fähigkeiten zu üben und anzuwenden, um sich auf den Eintritt in die Arbeitswelt vorzubereiten. Der Vorstand erkennt ferner an, dass gemeinnütziger Dienst mit einem erhöhten Bürgerbewusstsein und einer stärkeren Beteiligung von Schülern verbunden ist und Schüler dazu inspirieren kann, ihre Ausbildung und Kompetenzentwicklung über die High School hinaus fortzusetzen. Die Schüler müssen im Rahmen ihrer Abituranforderungen an gemeinnützigen Aktivitäten teilnehmen. Der Vorstand erkennt Studenten für Leistungen im Zivildienst an.

Querverweise: 

Richtlinie 2410

Voraussetzungen für den Hochschulabschluss

Rechtliche Hinweise: 

ESHB 1412

 

RCW 28A.320

Für alle Distrikte geltende Bestimmungen
Managementressourcen: 
Politik- und Rechtsnachrichten, Juni 2013 Die staatlichen Gesetze verlangen, dass die Distrikte eine Anreizpolitik für gemeinnützige Arbeit verabschieden

 

Angenommen: 20. August 2013

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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