2414 - Zivildienst
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2414
Der Vorstand erkennt an, dass Freiwilligenarbeit Studenten mit ihren Gemeinschaften verbindet und Studenten die Möglichkeit bietet, ihre akademischen und sozialen Fähigkeiten zu üben und anzuwenden, um sich auf den Eintritt in die Arbeitswelt vorzubereiten. Der Vorstand erkennt ferner an, dass gemeinnütziger Dienst mit einem erhöhten Bürgerbewusstsein und einer stärkeren Beteiligung von Schülern verbunden ist und Schüler dazu inspirieren kann, ihre Ausbildung und Kompetenzentwicklung über die High School hinaus fortzusetzen. Die Schüler müssen im Rahmen ihrer Abituranforderungen an gemeinnützigen Aktivitäten teilnehmen. Der Vorstand erkennt Studenten für Leistungen im Zivildienst an.
Querverweise: |
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Richtlinie 2410 |
Voraussetzungen für den Hochschulabschluss |
Rechtliche Hinweise: |
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Für alle Distrikte geltende Bestimmungen | |
Managementressourcen: | |
Politik- und Rechtsnachrichten, Juni 2013 | Die staatlichen Gesetze verlangen, dass die Distrikte eine Anreizpolitik für gemeinnützige Arbeit verabschieden |
Angenommen: 20. August 2013