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Suchrichtlinien und -verfahren

1825 – Bekämpfung von Verstößen gegen Schulleiter

RICHTLINIE Nr. 1825

BEHANDLUNG VON VERSTÖSSEN DES SCHULDIREKTORS

Zweck
Der Vorstand der Walla Walla Public Schools und jeder seiner Schuldirektoren verpflichten sich zur gewissenhaften Einhaltung der Gesetze, der Bestimmungen der Richtlinien des Vorstands und zur Ausübung eines guten Urteilsvermögens.

Grundsatzerklärung
Der Vorstand ist sich bewusst, dass das Versäumnis, vorsätzliche oder anhaltende Verstöße gegen das Gesetz, die Vorstandsrichtlinien oder mangelndes gutes Urteilsvermögen seiner Schulvorstandsmitglieder zu behandeln, das Risiko eines Vertrauensverlusts in der Gemeinschaft birgt und die Fähigkeit des Vorstands, effektiv zu regieren, beeinträchtigt. Daher wird der Vorstand im Falle eines vorsätzlichen und/oder anhaltenden Verstoßes eines Vorstandsmitglieds gegen Gesetze, Richtlinien oder Urteile das Problem durch den folgenden Prozess angehen, der nur bei Bedarf eskalieren soll:
1. Gespräch in einem privaten Rahmen zwischen dem Schulleiter, der den Verstoß begangen hat, und dem Vorstandsvorsitzenden oder einem anderen vom Vorstand benannten einzelnen Schulleiter;
2. Diskussion in einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung zwischen dem schuldigen Schulleiter und dem Gesamtvorstand;
3. Mögliche Entfernung des beleidigenden Schuldirektors aus allen Führungs- oder Ausschusspositionen, für die der beleidigende Schuldirektor vom Vorstand ernannt oder gewählt wurde;
4. Tadel des beleidigenden Schuldirektors durch Annahme eines Beschlusses in einer öffentlichen Sitzung, um den Fokus und die Absichten des Vorstands von denen des beleidigenden Schuldirektors zu trennen.

 

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 1111 – Amtseid
Vorstandsrichtlinie 1220 – Vorstandsmitglieder und Pflichten der Vorstandsmitglieder
Vorstandsrichtlinie 1610 – Interessenkonflikte
Vorstandsrichtlinie 1815 – Ethisches Verhalten für Schulleiter

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.320.040 Satzung für den Vorstand und die Schulverwaltung
RCW 28A.635.050 – Bestimmte korrupte Praktiken von Schulbeamten

Angenommen: 16. April 2024

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