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Suchrichtlinien und -verfahren

1815 – Ethisches Verhalten für Schulleiter

RICHTLINIE Nr. 1815

ETHISCHES VERHALTEN FÜR SCHULLEITER

Grundsatzerklärung
Jeder Vorstandsvorsitzende hat einen Amtseid geleistet, um die Verfassungen der Vereinigten Staaten und des Staates Washington zu unterstützen. Der Vorstand der Walla Walla Public Schools und jeder seiner Schuldirektoren verpflichten sich zur Einhaltung des Amtseides und zu ethischem Verhalten.

Ethisches Verhalten liegt in der Verantwortung des Einzelnen. Jeder Schulleiter und der Vorstand als Ganzes werden ihr Verhalten auf die folgenden ethischen Grundprinzipien stützen:
Objektivität – Schulleiter müssen das Interesse der Öffentlichkeit über private Interessen oder externe Verpflichtungen stellen – Entscheidungen müssen auf der Grundlage der Sachlage getroffen werden.

Selbstlosigkeit – Schulleiter sollten bei der Ausübung ihrer Position keine Maßnahmen ergreifen oder Entscheidungen treffen, um finanzielle oder andere Vorteile für sich selbst, ihre Familie oder ihre Freunde zu erzielen.

Verantwortungsbewusstsein – Schulleiter sollten öffentliche Ressourcen und Gelder vor Missbrauch und Missbrauch schützen.

Transparenz – Schulleiter müssen eine offene und verantwortungsvolle Regierungsführung praktizieren. Sie sollten bei ihren Entscheidungen und Handlungen so offen wie möglich sein und gleichzeitig wirklich vertrauliche Informationen schützen.

Integrität – Schulleiter sollten keine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber externen Personen oder Organisationen eingehen, die sie bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten unangemessen beeinflussen könnten.

Die Nichteinhaltung dieser ethischen Grundprinzipien oder die Nichteinhaltung anderer von der Schulbehörde oder dem Gesetz verabschiedeter Richtlinien kann dazu führen, dass die Schulbehörde den beleidigenden Schuldirektor gemäß 1825 – Umgang mit Verstößen gegen Schulratsdirektoren – offiziell tadelt.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 1111 Amtseid
Vorstandsrichtlinie 1220 Vorstandsmitglieder und Pflichten der Vorstandsmitglieder
Vorstandsrichtlinie 1610 Interessenkonflikte
Vorstandsrichtlinie 1825 zum Umgang mit Verstößen gegen Schulvorstandsdirektoren
Vorstandsrichtlinie 5271 Meldung unzulässiger staatlicher Maßnahmen (Whistleblower-Schutz)

Rechtliche Ressourcen:
RCW 28A.320.040 Satzung für den Vorstand und die Schulverwaltung
RCW 28A.635.050 – Bestimmte korrupte Praktiken von Schulbeamten
RCW 42.20 – Fehlverhalten von Amtsträgern

Angenommen: 16. April 2024

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

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