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Suchrichtlinien und -verfahren

1630 - Bewertung des Superintendenten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1630

BEWERTUNG DES SUPERINTENDENT

Der Vorstand legt Bewertungskriterien fest, die auf den Verantwortlichkeiten und den jährlichen Zielen des Superintendenten, der Erfüllung des strategischen Plans und der Ziele des Distrikts basieren, aber nicht darauf beschränkt sind, und ist für die jährliche Bewertung der Leistung des Superintendenten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende ist dafür verantwortlich, dass geeignete Bewertungsverfahren entwickelt und umgesetzt werden.

Der Superintendent hat mindestens zweimal im Jahr Gelegenheit zu vertraulichen Besprechungen mit den Vorstandsmitgliedern, deren Zweck darin besteht, den Superintendenten bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Der Vorstand kann auf der Grundlage der Bewertung den Vertrag des Superintendenten für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erneuern und/oder verlängern.

 Rechtliche Hinweise 
RCW  
28A.405.100 Mindestkriterien für die Bewertung von zertifizierten Mitarbeitern, einschließlich Administratoren – Verfahren – Geltungsbereich – Strafe

 

 

Datum der ersten Lesung: 20. November 2001

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

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