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Suchrichtlinien und -verfahren

1310 - Annahme von Richtlinien, Handbücher und Verwaltungsverfahren

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1310

RICHTLINIENANNAHME, HANDBÜCHER UND VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Vorgeschlagene neue Richtlinien und vorgeschlagene Änderungen an bestehenden Richtlinien werden schriftlich zum Lesen und zur Diskussion vorgelegt. Sofern der Vorstand nicht der Ansicht ist, dass ein sofortiges Handeln im besten Interesse des Distrikts wäre, findet die endgültige Abstimmung über die Adoption nicht vor der nächstfolgenden regulären oder außerordentlichen Vorstandssitzung statt. Jede schriftliche Erklärung einer Person in Bezug auf eine vorgeschlagene Politik oder Änderung sollte vor der zweiten Lesung an den Vorstandssekretär gerichtet werden. Der Vorstand kann mündliche Erklärungen von Mitarbeitern oder Gemeindemitgliedern als Tagesordnung einholen.

Wenn der Vorstand eine Bezirksrichtlinie oder eine Änderung der Richtlinie erwägt, die nicht ausdrücklich oder stillschweigend durch staatliches oder bundesstaatliches Recht genehmigt ist, aber die Kindergartenerziehung durch Schüler der zwölften Klasse an öffentlichen Schulen fördert oder die effektive, effiziente Förderung fördert oder sichere Verwaltung und Betrieb des Distrikts, wird die vorgeschlagene Richtlinie in jeder Bekanntmachung der Versammlungen beschrieben, bei denen die Richtlinie berücksichtigt wird, wenn die Bekanntmachung gemäß dem Open Public Meetings Act, Ch. 42.30 RCW. Der Vorstand wird im Rahmen der „Bürgerkommentare“ die Möglichkeit bieten, sich vor der Annahme oder Änderung öffentlich schriftlich und mündlich zu solchen Richtlinien zu äußern.

Für den Fall, dass sofortiges Handeln in Bezug auf eine vorgeschlagene Richtlinie erforderlich ist, wird der Antrag auf deren Annahme vorsehen, dass die sofortige Annahme im besten Interesse des Distrikts ist. Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Alle neuen oder geänderten Richtlinien treten mit der Annahme in Kraft, es sei denn, im Antrag auf Annahme ist ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben.

Verabschiedete oder geänderte Richtlinien werden in das Protokoll des Treffens aufgenommen, bei dem Maßnahmen ergriffen wurden, und werden auch in das Richtlinienhandbuch des Distrikts aufgenommen.

Nicht wesentliche redaktionelle Überarbeitungen und Änderungen in administrativen, rechtlichen und/oder Querverweisen müssen nicht vom Vorstand genehmigt werden.

Richtlinienhandbücher

Der Superintendent entwickelt und pflegt ein aktuelles Richtlinienhandbuch, das die Richtlinien des Distrikts enthält.
Das Handbuch ist sowohl als Werkzeug für das Distriktmanagement als auch als Informationsquelle für Gönner, Mitarbeiter und andere über die Arbeitsweise des Distrikts gedacht. Zu diesem Zweck wird jeder Administrator in elektronischer Form sofort auf das Handbuch zugreifen können. Darüber hinaus wird ein Handbuch für Mitarbeiter, Studenten und Gemeindemitglieder nach Ermessen des Superintendenten verfügbar sein, das elektronisch auf der Website des Distrikts zu finden sein wird.

Alle Richtlinienhandbücher, die an Dritte verteilt werden, bleiben Eigentum des Distrikts. Sie können jederzeit zurückgerufen werden.

Der Superintendent entwickelt die Verwaltungsverfahren, die erforderlich sind, um eine konsistente Umsetzung der vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien sicherzustellen.

Verfahren müssen vor ihrer Herausgabe nicht vom Vorstand überprüft werden; Bei kontroversen Themen kann der Superintendent jedoch eine vorherige Konsultation des Vorstands verlangen.

Rechtliche Hinweise:
RCW
28A.320.010 Unternehmensbefugnisse
28A.320.040 Direktoren – Statuten für den Vorstand und die Schulverwaltung
42.30.060 Bei öffentlichen Versammlungen angenommene Verordnungen, Regeln, Beschlüsse, Reglemente usw. Hinweis – Geheime Stimmabgabe verboten
WAC
180-16-240 (h) Ergänzende Programmstandards

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 11.05.13; 18. Oktober 2016

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