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6920 (P) - Bauplanung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6920

BAUENTWURF

Bildungsspezifikationen

Bildungsspezifikationen werden nach Rücksprache mit geeigneten Mitarbeitern, Beratern und Bürgern verfasst. Der Inhalt einer Reihe von Bildungsspezifikationen würde alle oder einen Teil der folgenden Punkte umfassen:

A. Eine Erklärung der Bildungsphilosophie in Bezug auf das spezifische Bauprojekt;

B. Gemeinschafts- und Schulmerkmale:

         1. Der Organisationsplan und die erwarteten Einschreibungen der Schule:

                  a. Klassenstufen; und

                  b. Maximal erwartete Einschreibungen mit Trends und Prognosen, falls erforderlich.

         2. Der Bauplan für die Einrichtung soll eine neue Einrichtung, eine Erweiterung oder ein schrittweises Programm sein, das zu einer vollständigen Einrichtung führt;

         3. Besondere zu erbringende Leistungen:

                  a. Beratungsprogramme;

                  b. Programme für Sozialarbeiter;

                  c. Bestimmungen für außergewöhnliche Kinder; und

                  d. Andere;

         4. Die für die Gemeinschaftsnutzung erforderlichen besonderen Bestimmungen:

                  a. Kooperatives Park-Schul-Arrangement;

                  b. Eltern-Lehrer-Vereinigungen;

                  c. Gemeinschaftliche Sportprogramme; und

                  d. Andere;

         5. Das Ausmaß, in dem Erwachsene diese Einrichtung nutzen werden;

         6. Das Ausmaß, in dem Schüler transportiert werden, und die Einrichtungen, die vorhanden sein müssen, um diesen Service angemessen zu handhaben;

         7. die zu erbringenden Cafeteria-Dienste und die voraussichtlich maximal zu bedienende Anzahl;

         8. Die Richtlinie zur Mehrfachnutzung von Räumen; und

         9. Sonstige relevante Daten in Bezug auf das Projekt;

C. Standorteigenschaften - Standortüberlegungen, die für dieses Projekt erforderlich sind:

         1. Standortgröße und Standort definiert; und

         2. Empfohlene Gebäudeausrichtung; Service-Laufwerke; Parkplatzanforderungen für Mitarbeiter, Studenten und die Öffentlichkeit; Bürgersteig und andere Zugänge; Außenbeleuchtung;

D. Anforderungen an die physische Anlage:

         1. Erforderliche Unterrichtsfunktionen und Räume. Der Beschreibung jedes Bereichs ist eine Erklärung zu den Unterrichtszwecken voranzustellen:

                  a. Anzahl der von der Funktion benötigten Plätze; und

                  b. Die Beziehungen dieser Räume;

         2. Die erforderlichen nicht-instruktiven Räume. Jeder Raum ist nach Funktion und benötigten Räumen zu beschreiben;

         3. Erforderliche Raumverhältnisse:

                  a. Wechselbeziehungen zwischen Unterrichtsbereichen;

                  b. Beziehung zwischen Lehr- und Nicht-Lehrräumen; und

                  c. Verhältnis von Räumen zu Ort;

         4. Umweltfaktoren sollten in Bezug auf Bildungsbeziehungen oder Anliegen beschrieben werden; und

E. Zusätzliche Informationen oder Kommentare, die zur weiteren Interpretation des Bildungsprogramms erforderlich sind.

Ausgestellt: Februar 2018

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