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Suchrichtlinien und -verfahren

6810 (P) - Energiemanagement/Bildung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6810

ENERGIEMANAGEMENT/BILDUNG

A. Das Energiesparprogramm wird vom Office of the Business Manager koordiniert. Die Verfahren werden in allen Gebäuden des Schulbezirks Walla Walla eingeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Konstruktion und Nutzung des Gebäudes kann es zu geringfügigen Abweichungen bei den Verfahren in jedem Gebäude kommen.

B. Die folgenden Energiesparverfahren sollten in Gebäuden mit Klimaanlagen eingehalten werden:

1. Schalten Sie die Klimaanlage nicht ein, bis die Außentemperatur 78 Grad übersteigt.

2. Es wird Zeiten geben, in denen die Außentemperatur so ist, dass das Energiemanagementsystem den Betrieb der Kühl- oder Heizgeräte nicht zulässt. Es liegt in der Verantwortung des Personals, alle Fenster und Türen zu schließen, wenn die Heizungs- oder Klimaanlage in Betrieb ist.

3. Wenn die Temperatur so hoch ist, dass zu Beginn des Schultages eine Kühlung erforderlich ist, sollte die Startzeit für die Klimaanlagen in jedem Gebäude so spät wie möglich eingestellt werden, wobei noch Zeit bleibt, das Gebäude zu Beginn auf die Richttemperatur zu kühlen von Klassen.

4. Die Thermostatregler sollten auf 75 bis 78 Grad eingestellt werden, wenn die Klimaanlage in Betrieb ist.

5. Schließen Sie einzelne Gebäude-, Klassenzimmer- und Bürotüren, wenn die Klimaanlagen in Betrieb sind.

6. Das Licht sollte nicht eingeschaltet werden, es sei denn, es wird unbedingt benötigt, während ein Gebäude klimatisiert wird.

7. Die Klimaanlagen sollten ungefähr zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet werden, zu dem die Schüler die Schule verlassen.

8. Unter keinen Umständen wird in den Sommermonaten eine Klimaanlage in den Klassenzimmern verwendet, es sei denn, die Klassenzimmer werden für die Sommerschule oder die ganzjährige Schule genutzt. Von den Betreuern wird erwartet, dass sie Türen und Fenster öffnen, um für die erforderliche Belüftung zu sorgen. In den Schulen, die an einem Team-Reinigungskonzept beteiligt sind, darf eine Klimaanlage eingesetzt werden.

9. Es wird erwartet, dass der Energiemanager oder Werksleiter mit Unterstützung des Auftraggebers einen Plan für das stufenweise Einschalten der Klimaanlagen erstellt, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden, die auftritt, wenn alle Einheiten gleichzeitig eingeschaltet werden .

10. In allen Bereichen mit Verdunstungskühlern wie Läden, Küchen und Turnhallen sind die Türen zu den Hallen möglichst geschlossen zu halten.

11. Gegebenenfalls müssen technische Geräte wie Dateiserver und Router für einen ordnungsgemäßen Betrieb möglicherweise zusätzlich gekühlt werden.

C. Beim Betrieb von Heizungsanlagen in Schulgebäuden sind folgende Energiesparrichtlinien zu beachten:

1. Die Thermostatregler sollten nicht höher als 70 Grad eingestellt werden.

2. Einzelne Klassenzimmer- und Bürotüren werden geschlossen, wenn die Heizgeräte in Betrieb sind.

3. In Gebäuden mit zentraler Steuerung sollte die Startzeit für die Heizgeräte so spät wie möglich eingestellt werden, wobei noch Zeit bleibt, das Gebäude bis zum Beginn des Unterrichts auf die Richttemperatur zu heizen. In den Gebäuden mit individuellen Klassenraumsteuerungen, auf die der Hausmeister zugreifen kann, ist der Hausmeister dafür verantwortlich, die Thermostatregler zu Beginn des Tages entsprechend einzustellen.

4. In den Klassenzimmern mit individueller Thermostatsteuerung ist der Mitarbeiter oder Lehrer dafür verantwortlich, den Thermostat auf 55 Grad einzustellen, wenn er / sie den Raum am Ende eines jeden Tages verlässt.

5. In Gebäuden mit zentraler Steuerung ist der Auftraggeber/Bevollmächtigte dafür verantwortlich, den Thermostat am Ende eines jeden Tages auf 55 Grad einzustellen.

6. Wenn ein Mitarbeiter während der 55-Grad-Absenkzeit in einem Bereich arbeitet, wird er/sie ermutigt, eine Raumheizung zu verwenden. Heizgeräte sollten nach Gebrauch ausgesteckt werden.

7. Der Energiemanager/Leiter der Einrichtungsunterstützung ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Hausmeisterpersonal von Montag bis Donnerstag eine Checkliste für das Herunterfahren am Ende des Tages und am Freitag eine Checkliste für das Herunterfahren am Wochenende durchführt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gebäude energiesparend geschlossen bzw. heruntergefahren wird. 

8. Wenn in extrem kalten Nächten ein Temperaturabfall von 55 Grad das Gebäude nicht auf ein angenehmes Niveau heizen lässt, wenn die Schüler ankommen, ergreifen Sie die folgenden Maßnahmen:

a. Stellen Sie die Nachttemperatur auf 60 Grad ein.

b. Benachrichtigen Sie umgehend den Energiemanager.

E. Die folgenden Verfahren sollten für den Betrieb von Beleuchtungseinrichtungen beachtet werden:

1. Das Licht in Klassenzimmern sollte nicht eingeschaltet werden, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich. Mitarbeiter und Lehrer sollten sicherstellen, dass die Lichter beim Verlassen des Klassenzimmers und anderer Räume ausgeschaltet sind.

2. Das Licht in allen Turnhallen sollte ausgeschaltet werden, es sei denn, die Turnhalle wird genutzt.

3. Alle Außenlichter sollten tagsüber ausgeschaltet werden.

4. Wenn sich Hausmeister außerhalb der Schulzeiten im Gebäude aufhalten, sollten sie das Licht nur in dem bestimmten Bereich einschalten, in dem sie arbeiten.

5. Der Abluftventilator in den Ruheräumen muss am Ende des Tages abgeschaltet werden.

6. Kopiergeräte, Laminiergeräte, Computer (mit Ausnahme von Netzwerkservern, die eingeschaltet bleiben müssen) und andere Bürogeräte sollten jede Nacht vom Büropersonal ausgeschaltet werden.

7. Alle Computer im Klassenzimmer (mit Ausnahme von Netzwerkservern, die eingeschaltet bleiben müssen) sollten jeden Tag am Ende der letzten Unterrichtsstunde ausgeschaltet werden.

Ausgestellt: September 2003

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