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6640 (P) - Schuleigene Fahrzeuge

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6640

SCHULEIGENE FAHRZEUGE

Für Kreisfahrzeuge gelten folgende Richtlinien:

  1. Der Distrikt muss die IRS-Vorschriften bezüglich der Verwendung von vom Distrikt bereitgestellten Fahrzeugen für den persönlichen Pendelverkehr einhalten.
  2. Der Distrikt trägt auf allen bezirkseigenen Fahrzeugen Kennzeichen.
  3. Bezirksfahrzeuge sind außer in Notsituationen nicht für den persönlichen Gebrauch zugelassen.
  4. Der Verkehrsleiter verwendet für Straßenkontrollen ein Bezirksfahrzeug, das während der Wintermonate an seinem Wohnort aufbewahrt wird.

Ausgestellt: September 2003

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