6640 (P) - Schuleigene Fahrzeuge
VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6640
Für Kreisfahrzeuge gelten folgende Richtlinien:
- Der Distrikt muss die IRS-Vorschriften bezüglich der Verwendung von vom Distrikt bereitgestellten Fahrzeugen für den persönlichen Pendelverkehr einhalten.
- Der Distrikt trägt auf allen bezirkseigenen Fahrzeugen Kennzeichen.
- Bezirksfahrzeuge sind außer in Notsituationen nicht für den persönlichen Gebrauch zugelassen.
- Der Verkehrsleiter verwendet für Straßenkontrollen ein Bezirksfahrzeug, das während der Wintermonate an seinem Wohnort aufbewahrt wird.
Ausgestellt: September 2003