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Suchrichtlinien und -verfahren

6511 (P) - Sicherheit des Personals

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6511

PERSONALSICHERHEIT

Der Vorgesetzte jeder Schule und/oder Arbeitsstätte im Distrikt ist verantwortlich für:

A. Allgemeine Sicherheit

1. Führung eines Protokolls und einer Zusammenfassung aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die am Arbeitsplatz aufgetreten sind. (Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall oder eine meldepflichtige Berufskrankheit ist jede Verletzung oder Krankheit, die zu einem Arbeitsunfall, Arbeitsausfall, der Notwendigkeit einer Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz oder einer über die Erste Hilfe hinausgehenden medizinischen Behandlung führt).

2. Bereitstellung von Schulungsprogrammen zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen in der sicheren Verwendung von angetriebenen Materialien, der Handhabung von Geräten, der Verwendung von Werkzeugmaschinen, der Verwendung von giftigen Materialien und der Bedienung von Versorgungssystemen vor der Zuweisung zu Jobs, die solche Expositionen beinhalten.

3. Umsetzung eines Unfallverhütungsprogramms, das beschreibt, wie unsichere Zustände gemeldet, Schutzausrüstung verwendet, auf Notfälle reagiert und Verletzungen gemeldet werden.

4. Bildung eines Sicherheits- und Gesundheitsausschusses, bestehend aus Vertretern des Managements und der Mitarbeiter, der Sicherheits- und Gesundheitsinspektionen überprüft, um bei der Korrektur festgestellter unsicherer Bedingungen oder Praktiken zu helfen, und um Unfalluntersuchungen zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungen zu empfehlen. (Die Protokolle des Ausschusses werden aufgezeichnet und ein Jahr lang aufbewahrt.) Dieser Ausschuss tritt monatlich zusammen. Ein Vertreter des Bauausschusses trifft sich vierteljährlich mit dem Bezirksausschuss.

5. Unterhalt eines Sicherheits-Bulletin Boards, das groß genug ist, um Sicherheitsbulletins, Newsletter, Poster, Unfallstatistiken und anderes Sicherheitserziehungsmaterial zu veröffentlichen und anzuzeigen.

6. Sicherstellen, dass eine Person, die Inhaber eines gültigen Erste-Hilfe-Ausbildungszertifikats ist, jederzeit anwesend oder verfügbar ist.

7. Pflege eines gut gekennzeichneten Erste-Hilfe-Kastens.

8. Einrichtung eines Arbeitsplatzes frei von Sicherheitsrisiken und mit solchen Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, die den Arbeits- und Industrieanforderungen entsprechen.

B.  Arbeitnehmerrecht auf Information (chemische Gefahren)

1. Erstellen und Pflegen einer aktuellen Liste gefährlicher Chemikalien, die an jedem Standort vorhanden sind.

2. Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien an jedem Standort.

3. Kopieren oder Kaufen erforderlicher Gefahrenhinweise.

4. Ersetzen fehlender, unleserlicher oder falscher Etiketten.

5. Anforderung von Materialsicherheitsdatenblättern (MSDS) für alle eingehenden Chemikalien.

6. Pflege aktueller Sicherheitsdatenblätter und deren Bereitstellung für die Mitarbeiter.

7. Mitarbeiter schulen, wann immer eine neue Gefahr eingeführt wird.

C. Mitarbeiterschulung

Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle neuen Mitarbeiter die Materialien des Distriktprogramms zur gefährlichen Kommunikation erhalten, und führt Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die Mitarbeiter solche Informationen erhalten haben.

D. Distrikt-Sicherheitsausschuss

Der Distrikt-Sicherheitsausschuss hält vierteljährliche Sitzungen mit Vertretern des Sicherheitsausschusses jedes Standorts ab, um Sicherheits- und Gesundheitsfragen zu prüfen und sichere Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Die Aufzeichnungen dieser Ausschusssitzungen werden ein Jahr lang aufbewahrt.

Ausgestellt: September 2003

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