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Suchrichtlinien und -verfahren

6250 (P) - Mobiltelefone

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6250

MOBILTELEFONE

Zweck der Nutzung von Mobiltelefonen durch Landräte ist die Förderung der Sicherheit innerhalb der Gebäude und der Effizienz im Arbeitsumfeld.

Richtlinien für die Verwendung:

Mobiltelefondienste sind eine kostspielige Kommunikationsmethode, und der Distrikt erwartet, dass ein Mitarbeiter ein gutes Urteilsvermögen an den Tag legt, wenn er sich für die Verwendung eines Mobiltelefons entscheidet und nicht für eine der weniger teuren Alternativen.

Kreiseigene Mobiltelefone dürfen nicht für private Gespräche verwendet werden. Telefonrechnungen werden auf Missbrauch überwacht, wobei Dinge wie ungewöhnliche Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten/außerhalb des Tages überprüft werden; Roaming-Gebühren; häufige Anrufe zu Hause usw. Wenn hinreichende Beweise dafür vorliegen, dass ein Telefon für private Anrufe verwendet wird, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. (Die Benachrichtigung von Familienmitgliedern über Änderungen in Reiseplänen und Notsituationen gilt nicht als privater Gebrauch.)

Die Mobiltelefonnummern des Distrikts dürfen nicht an persönliche Freunde weitergegeben werden, da diese Nummer sowohl für eingehende als auch für ausgehende Anrufe berechnet wird und der Mitarbeiter für solche Anrufe verantwortlich ist.

Der Service durch eine andere Reparaturwerkstatt als eine autorisierte Bezirkswerkstatt ist verboten. Durch eine solche Reparatur erlischt jeglicher Garantie- oder Wartungsvertrag, den der Distrikt in Kraft hat.

Wenn die Reparatur durch offensichtlichen Missbrauch oder Fahrlässigkeit erforderlich wird, kann der Distrikt nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Reparaturkosten vom Mitarbeiter zu erstatten.

Diese Ausrüstung wird vom Mitarbeiter nur für Zwecke im Zusammenhang mit seiner Arbeit mit dem Schulbezirk verwendet. Das Verleihen der oben genannten Geräte an einen anderen Bezirksmitarbeiter entbindet den Mitarbeiter in keiner Weise von der Haftung.

Diese Ausrüstung muss auf Anfrage ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden und muss vor der Abreise zurückgegeben werden, wenn der Mitarbeiter die Beschäftigung des Distrikts verlässt.

Ausgestellt: September 2003

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