6240 (P) - Ausgaben für Speisen und Getränke
VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6240
AUSGABEN FÜR ESSEN UND GETRÄNKE
Feiern, Widmungen und Tage der offenen Tür
Angemessene Kosten im Zusammenhang mit Zeremonien und/oder Widmungen sind zulässig, sofern die Veranstaltungen vom Superintendenten oder Beauftragten genehmigt wurden und einem öffentlichen Zweck dienen.
Distrikttreffen, Schulungen und Board-bezogene Veranstaltungen
Speisen und alkoholfreie Getränke können auf Kosten des Distrikts serviert/beschafft werden, wenn ein Treffen, eine Studiensitzung, eine Schulungssitzung, eine ratsbezogene Veranstaltung oder eine Anhörung entweder während der normalen Essenszeiten stattfindet und/oder die Fortsetzung der entsprechenden Sitzung/Aktivität erleichtert. Die Teilnahme ist auf Schulvorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Freiwillige oder Mitglieder des Beratungsausschusses beschränkt, die ansonsten Anspruch auf eine tatsächliche Geldzahlung haben könnten.
Snacks und alkoholfreie Getränke ohne Nennwert können bei Besprechungen, Studien- oder Schulungssitzungen angeboten werden, wenn diese außerhalb der Essenszeiten stattfinden. Alle Ausgaben müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Distriktbezogene Treffen mit Stakeholdern
Angemessene Ausgaben für Speisen und alkoholfreie Getränke sind erlaubt, wenn Verwaltungsmitarbeiter an distriktbezogenen Treffen mit Einzelpersonen oder kleinen Gruppen teilnehmen, die ein Interesse am Betrieb des Distrikts haben.
Ausgabe: November 2019