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Suchrichtlinien und -verfahren

6114 (P) - Geschenke oder Spenden

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6114

GESCHENKE ODER SPENDEN

Geräte und Materialien, die einer Schule gespendet oder zur vorübergehenden Verwendung in die Schule gebracht werden, werden auf Eignung und Haltbarkeit sowie auf mögliche Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen überprüft. Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, andere geeignete Mitarbeiter auszuwählen, die den Überprüfungsprozess unterstützen. Erweisen sich die Geräte und/oder Materialien als ungeeignet, so teilt der Auftraggeber dies schriftlich mit. Wenn dies für akzeptabel befunden wird, reicht der Auftraggeber einen Arbeitsauftrag für die entsprechende Installation ein. Gespendete Spielgeräte müssen vor der Annahme beim Ordnungsamt gemeldet werden. Alle Geschenke gehen in das Eigentum des Distrikts über und werden ohne Verpflichtung zur Verwendung und/oder Entsorgung angenommen.

Jedes Geschenk, das dem Distrikt überreicht wird, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Der Zweck oder die Verwendung muss mit der Philosophie und den Programmen des Distrikts und der Richtlinie 6114 übereinstimmen;
  2. Der Landkreis übernimmt nur eine minimale finanzielle Verpflichtung für Installation, Wartung und Betrieb;
  3. Das Gerät ist frei von Gesundheits- und/oder Sicherheitsrisiken; und
  4. Die Ausrüstung ist frei von einer direkten oder stillschweigenden kommerziellen Billigung.

Februar 2018

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