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Suchrichtlinien und -verfahren

6102 (P) - Fundraising-Aktivitäten des Distrikts

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 6102

DISTRIKT-SPENDENBESCHAFFUNGSAKTIVITÄTEN

Die Distrikt-Fundraising-Programme für Studenten sollen: (1) die K-12-Ausbildung fördern; (2) Bereitstellung von Bildungserfahrungen; und/oder (3) lokale Finanzierungsverpflichtungen ansprechen, die den Bildungsauftrag des Distrikts unterstützen; (4) und/oder die effektive, effiziente oder sichere Verwaltung und den Betrieb des Distrikts fördern.

Fundraising-Aktivitäten des Distrikts können Folgendes umfassen: (1) das Einholen von Geschenken und Spenden, die in angemessenem Zusammenhang mit der Verfolgung der Ziele des Distrikts stehen; (2) Abschluss interlokaler Vereinbarungen mit anderen Regierungen, die zusätzliche Mittel für Schulbezirksaktivitäten generieren; und/oder (3) Betreiben verschiedener einkommenserzeugender Unternehmen, die aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen bestehen, die vom Bildungsprogramm des Distrikts produziert werden oder damit verbunden sind. Der Zweck oder die Verwendung solcher Programme muss mit den Richtlinien und Programmen des Distrikts übereinstimmen.

Vorschläge für Distrikt-Fundraising-Programme müssen im Voraus vom Superintendenten (oder Beauftragten) geprüft und genehmigt werden, um die Einhaltung der folgenden Verfahren sicherzustellen. Der Superintendent (oder Beauftragte) trifft alle Konformitätsbestimmungen.

A. Alle Gebühren für Fundraising-Programme müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Gebühren für Personen, die solche Programme besuchen oder daran teilnehmen, werden nur erhoben, wenn die Teilnahme oder Teilnahme optional und nicht obligatorisch ist;

      2. Schülern wird keine Gebühr für die Anmeldung zu einer lehrplanbasierten Aktivität berechnet, die ein Distrikt-Fundraising-Programm beinhaltet; und

      3. Es darf kein Programm erstellt oder fortgesetzt werden, das die Zuweisung von Distriktmitteln erfordert, wenn die programmspezifischen Ressourcen nicht ausreichen oder erschöpft sind.

B. Jedes Fundraising-Programm, das als „Geschäftsunternehmen“-Aktivität gekennzeichnet ist, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Für diese Zwecke wird „Geschäftsunternehmen“ definiert als jede nicht assoziierte Studentenschaftsaktivität, die Waren oder Dienstleistungen für distriktbezogene Zwecke auf fortlaufender Basis verkauft;
  2. Solche „Geschäftsunternehmen“ werden Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, die für die Bildungszwecke des Programms geeignet sind, und/oder die effektive, effiziente oder sichere Verwaltung und den Betrieb des Distrikts fördern;
  3. Solche Unternehmen werden nicht ausschließlich zu kommerziellen Zwecken gegründet
  4. Solche Unternehmen kaufen Inventar in Übereinstimmung mit den geltenden Distriktrichtlinien und/oder -praktiken; und
  5. Es wird kein Unternehmensprogramm erstellt oder fortgesetzt, das die Zuweisung von Distriktmitteln erfordert, wenn programmspezifische Ressourcen nicht ausreichen oder erschöpft sind.

C. Jedes Fundraising-Programm, das gespendete persönliche Gegenstände oder Dienstleistungen für eine Auktion, einen Verkauf und/oder eine Verlosung verwendet, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Gespendete Gegenstände oder Dienstleistungen müssen frei von Gesundheits- und/oder Sicherheitsrisiken sein;

      2. Gespendete Artikel oder Dienstleistungen müssen freiwillig von Einzelpersonen oder Unternehmen bereitgestellt werden; und

      3. Eine angemessene Aufforderung seitens der Schüler, Eltern oder des zuständigen Bezirkspersonals ist zulässig, aber Handlungen von Schülern und Eltern können den Bezirk nicht an vertragliche Verpflichtungen binden.

D. Jedes Fundraising-Programm, das einen Vertrag mit einem Drittanbieter oder Promoter erfordert, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Der Vertrag soll die K-12-Ausbildung fördern und/oder die effektive, effiziente oder sichere Verwaltung und den Betrieb des Distrikts fördern; und

      2. Der Distrikt schließt Verträge im Einklang mit den Distriktrichtlinien und mit entsprechender Genehmigung des Superintendenten (oder Beauftragten).

E. Jedes Fundraising-Programm, das die Produktion und/oder den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beinhaltet, wie z. B. ein Berufsbildungsprogramm, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Der Superintendent (oder Beauftragte) muss den Verkauf aller im Rahmen des Bildungsprogramms hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen genehmigen;

      2. Die Erlöse aus dem Verkauf werden verwendet, um die Bildungsprogramme zu verbessern oder zu erweitern, wie vom Superintendenten (oder Beauftragten) festgelegt;

      3. Soweit erforderlich, sind alle im Rahmen eines Bildungsprogramms hergestellten Waren oder erbrachten Dienstleistungen dem Bezirk zuzuordnen oder ihm zu gehören; und

      4. Individuelle Vergütungen für den Verkauf von hergestellten Waren und/oder für die erbrachten Dienstleistungen sind nicht zulässig, es sei denn, dies wurde vom Superintendenten gemäß den geltenden Gesetzen, Bezirksverfahren und/oder der Praxis genehmigt.

F. Jedes Fundraising-Programm, das überschüssiges Schuleigentum verkauft, muss die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Solche Programme dürfen nicht gegen geltendes staatliches Recht oder Schulrichtlinien verstoßen, die den Verkauf, das Leasing oder die Vermietung von überschüssigem und veraltetem persönlichem Eigentum der Schule regeln;

      2. Solche Programme sind nur gemäß RCW 28A.335.180 zulässig; und

      3. Solche Programme folgen der Distriktrichtlinie für die Veräußerung überschüssigen Eigentums, Distriktrichtlinie Nr. 6881.

G. Jede Spendensammlung über eine Online-Go-Fund-me-Website muss die folgenden Kriterien erfüllen:

      1. Donorschoose.org ist die einzige autorisierte Website, die für Online-Go-Fund-me-Websites verwendet werden darf.

      2. Jedes einzelne Projekt auf der Donorchoose-Website muss vor Beginn des Projekts vom Auftraggeber/Aufseher genehmigt werden. Das vorherige Genehmigungsformular befindet sich auf der Website des Distrikts, www.wwps.org, unter Business Office-Abteilung.

      3. Wenn es im Projekt Technologieanfragen gibt, ist auch die Genehmigung des Director of Technology erforderlich.

      4. Wenn das Projekt Lehrplanmaterialien enthält, ist auch eine Genehmigung des Exekutivdirektors für Lehre und Lernen erforderlich.

      5. Alle aus dem Projekt erhaltenen Waren gehen in das Eigentum des Landkreises über.

Überarbeitet: Dezember 2016

Überarbeitet: Februar 2018

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