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Suchrichtlinien und -verfahren

5406 (P) - Freigabe verlassen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 5406

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A. Ein Distriktmitarbeiter hat Anspruch auf gespendeten Urlaub, wenn:

1. Der Mitarbeiter leidet oder hat einen Verwandten oder Haushaltsangehörigen, der an einer außergewöhnlichen oder schweren Krankheit, Verletzung, Beeinträchtigung oder körperlichen oder geistigen Verfassung leidet oder der zum Dienst in den uniformierten Diensten einberufen wurde, der verursacht wurde oder wahrscheinlich ist zu veranlassen, dass der Mitarbeiter:

a. Gehen Sie in den Status „Urlaub ohne Bezahlung“; oder

b. seine/ihre Anstellung beenden;

2. die Abwesenheit des Mitarbeiters und die Inanspruchnahme des geteilten Urlaubs durch Nachweise gerechtfertigt sind;

3. der Mitarbeiter hat seine Urlaubs- und Krankenstandsreserven aufgebraucht oder wird sie in Kürze aufbrauchen;

4. Der Mitarbeiter hat sich an die Distriktregeln bezüglich der Inanspruchnahme von Krankheitsurlaub gehalten; und

5. Der Mitarbeiter hat sorgfältig nachgeforscht und festgestellt, dass er nicht berechtigt ist, Leistungen der Industrieversicherung zu erhalten.

Der Superintendent legt gegebenenfalls die Höhe des Urlaubs fest, den ein Mitarbeiter im Rahmen dieser Richtlinie erhalten kann. Ein Mitarbeiter darf jedoch nicht mehr Urlaub erhalten als die Anzahl der vertraglich vereinbarten Tage, die im laufenden Schuljahr verbleiben. Für den Fall, dass die Bedingung der Abwesenheit des Arbeitnehmers über das laufende Schuljahr hinaus andauert, erhält der Arbeitnehmer insgesamt nicht mehr als 522 Tage gespendeten Urlaub während der gesamten Beschäftigung im Bezirk.

B. Distriktmitarbeiter können Urlaub wie folgt spenden:

1. Ein Mitarbeiter, der einen aufgelaufenen Jahresurlaub von mehr als zehn (10) Tagen hat, kann beantragen, dass der Superintendent eine bestimmte Anzahl von Tagen auf eine andere Person überträgt, die berechtigt ist, geteilten Urlaub zu erhalten, oder auf den Jahresurlaubspool des Distrikts. Ein Mitarbeiter darf keine Übertragung von Urlaub beantragen, der zu einem aufgelaufenen Jahresurlaubssaldo von weniger als zehn (10) Tagen führen würde;

2. Ein Mitarbeiter, der Jahresurlaub oder Krankenurlaub erhält, kann beantragen, dass der Superintendent den Krankenurlaub an eine Person überträgt, die berechtigt ist, geteilten Urlaub zu erhalten, oder an den geteilten Urlaubspool des Distrikts. Ein spendender Mitarbeiter muss nach der Versetzung mindestens 176 Stunden krankgeschrieben sein;

3. Ein Mitarbeiter, der keinen Jahresurlaub ansammelt, aber einen Krankenstandssaldo von mehr als zweiundzwanzig (22) Tagen hat, kann beantragen, dass der Superintendent einen bestimmten Betrag an Krankenurlaub auf eine andere Person überträgt, die berechtigt ist, einen solchen Urlaub zu erhalten. oder zum gemeinsamen Urlaubspool des Distrikts. Ein Mitarbeiter darf keine Versetzung beantragen, die zu einem Krankenstandssaldo von weniger als zweiundzwanzig (22) Tagen führen würde. Krankenstand im Sinne von RCW 28A.400.300 bedeutet Urlaub für Krankheit, Verletzung und Notfälle;

4. Ein Mitarbeiter, der persönlichen Urlaub erhält, kann beantragen, dass der Superintendent eine bestimmte Menge an persönlichem Urlaub auf eine andere Person überträgt, die berechtigt ist, geteilten Urlaub zu erhalten, oder auf den geteilten Urlaubspool des Distrikts. Ein Mitarbeiter kann während eines Kalenderjahres die Übertragung von nicht mehr als acht (8) Stunden persönlichen Urlaubs beantragen;

5. Die Anzahl der übertragenen Urlaubstage darf die vom spendenden Mitarbeiter genehmigte Menge nicht überschreiten; und

6. Von einem Mitarbeiter gespendeter Urlaub, der ungenutzt bleibt, wird dem Spender zurückerstattet. Soweit administrativ machbar, wird Urlaub, der von mehr als einem Mitarbeiter übertragen wird, anteilig zurückgezahlt.

C. Der Urlaub wird auf der Grundlage der gespendeten und erhaltenen Tage berechnet.

Ausgestellt: Februar 2018

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