RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

5281 (P) - Disziplinarmaßnahmen und Entlassung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 5281

DISZIPLINARMASSNAHMEN UND ENTLASSUNG

Progressive Disziplin

Abhängig von der Art des Arbeitsleistungsproblems oder -verhaltens kann der zuständige Vorgesetzte einen oder mehrere der folgenden Schritte in progressiver Disziplin ergreifen:

A. Beratung

Mitarbeiter müssen unverzüglich über Handlungen/Verhalten informiert werden, die unangemessen oder rechtswidrig sind oder sich negativ auf die Lernumgebung auswirken.

B. Mündliche Verwarnung

Eine mündliche Verwarnung kann einem Mitarbeiter gegeben werden, wenn eine solche Maßnahme als angemessen erachtet wird oder wenn die Beratung nicht erfolgreich war. Eine Aufzeichnung dieser Maßnahme sollte in der Personalakte des Mitarbeiters aufbewahrt werden.

C. Schriftliche Verwarnung

Ein Mitarbeiter kann schriftlich verwarnt werden, wenn eine vorherige mündliche Verwarnung nicht zu der erwarteten Verbesserung geführt hat oder wenn strengere erste Maßnahmen als gerechtfertigt erachtet werden. Eine Kopie dieser Abmahnung ist in die Personalakte des Mitarbeiters aufzunehmen.

D. Schriftlicher Verweis

Einem Mitarbeiter kann ein schriftlicher Verweis erteilt werden, wenn andere Schritte der fortschreitenden Disziplinierung nicht zu der erwarteten Verbesserung geführt haben oder wenn strengere anfängliche Maßnahmen gerechtfertigt sind.

E. Suspendierung/Entlassung

Ein Mitarbeiter kann von seinem Vorgesetzten aus einem der in diesen Verfahren aufgeführten Gründe ohne Bezahlung vom Dienst suspendiert werden. Ein Mitarbeiter erhält eine schriftliche Mitteilung über eine solche Suspendierung zusammen mit der Benachrichtigung, dass er/sie eine Vorabsitzung mit dem Superintendenten anberaumen kann. Entlastungsmaßnahmen können vom Vorstand auf Empfehlung des Superintendenten getroffen werden. Dem Mitarbeiter ist vor einer solchen Maßnahme Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Vorstand zu geben.

Ein Mitarbeiter kann, wenn die Umstände dies rechtfertigen, mit vorheriger Zustimmung des Superintendenten vorübergehend entgeltlich vom Dienst suspendiert werden.

Einem klassifizierten Mitarbeiter, der Kontakt zu Kindern hat, oder einem zertifizierten Mitarbeiter muss sofort gekündigt werden, wenn er sich schuldig bekennt oder wegen eines Verbrechens gegen Kinder verurteilt wird.

Ausgestellt: September 2003

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem