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Suchrichtlinien und -verfahren

5270 (P) - Beilegung von Personalbeschwerden

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 5270

LÖSUNG VON PERSONALBESCHWERDEN

Für die Lösung einer schriftlichen Beschwerde eines Mitarbeiters wurde folgendes Verfahren festgelegt:

Step One

Der Mitarbeiter muss die Beschwerde innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Handlung oder dem Vorfall, die/der Anlass zur Beschwerde gab, schriftlich bei seinem/ihrem unmittelbaren Vorgesetzten einreichen. Die schriftliche Erklärung der Beschwerde enthält:

  1. die der Beschwerde zugrunde liegenden Tatsachen aus Sicht des beschwerdeführenden Mitarbeiters;
  2. Ein Verweis auf die Richtlinien/Verfahren des Distrikts, gegen die angeblich verstoßen wurde; und
  3. Die gesuchten Abhilfen.

Das Versäumnis, eine schriftliche Beschwerde innerhalb der angegebenen Frist einzureichen, führt zum Verzicht auf die Beschwerde.

Wenn innerhalb der oben genannten Frist eine schriftliche Beschwerde eingereicht wird, wird der Mitarbeiter diese Beschwerde mit seinem/ihrem direkten Vorgesetzten besprechen. Wenn sich die Beschwerde gegen einen Administrator oder einen anderen Mitarbeiter richtet, kann diese Person bei der Sitzung anwesend sein, um die Tatsachen so darzulegen, wie sie sie sieht. Es werden ernsthafte Anstrengungen unternommen, um die Beschwerde auf dieser Ebene zu lösen. Wenn die geschädigte Person die Beschwerde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Treffen der geschädigten Person mit ihrem unmittelbaren Vorgesetzten schriftlich beim Vorgesetzten/Beauftragten einlegt, wird auf die Beschwerde verzichtet.

Schritt zwei

Der Superintendent/Bevollmächtigte trifft sich innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des schriftlichen Einspruchs des Beschwerdeführers mit diesem Mitarbeiter, um seinen Einspruch anzuhören. Wenn sich die Beschwerde gegen einen Administrator oder einen anderen Mitarbeiter richtet, kann diese Person bei der Anhörung anwesend sein, um die Tatsachen so darzulegen, wie sie sie sieht.

Der Superintendent/Bevollmächtigte trifft innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Treffen der geschädigten Person mit dem Superintendenten/Bevollmächtigten eine Entscheidung über die Berufung. Wenn der Beschwerdeführer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen über den Superintendenten/Beauftragten schriftlich gegen die Entscheidung des Superintendenten/Beauftragten beim Vorstand Berufung einlegt, wird auf die Beschwerde verzichtet.

Schritt drei

Wenn der Beschwerdeführer seine Beschwerde ordnungsgemäß wie vorgesehen beim Vorstand anfechtet, wird der Vorstand eine Anhörung abhalten, um den Einspruch gegen die Entscheidung des Superintendenten/Bevollmächtigten zu verhandeln. Bei der Beschwerde vor der Kammer kann der Beschwerdeführer auf Wunsch von einem Anwalt begleitet werden. Wenn Administratoren oder andere Mitarbeiter beteiligt sind, können sie bei der Anhörung anwesend sein, um die Tatsachen so darzulegen, wie sie sie sehen. Der Vorstand legt innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Beschwerdeverhandlung seine Entscheidung bezüglich der Beschwerde vor. Die Entscheidung des Vorstandes gilt als endgültig.

Ausgestellt: Februar 2018

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