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5253 (P) - Aufrechterhaltung der Grenzen zwischen Fachpersonal und Studenten

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 5253

Aufrechterhaltung der Grenzen zwischen Fachpersonal und Studenten

Pädagogen, Freiwillige, Schüler, Eltern und andere besorgte Erwachsene sind der Schlüssel, um unprofessionelles Verhalten gegenüber Schülern zu stoppen. Dies kann verhindert werden, indem die beruflichen Grenzen gegenüber den Studierenden gewahrt bleiben. Die folgenden Informationen dienen dem Schutz der Studierenden und des Berufsstandes.

Melden von Verstößen
Alle Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Auftragnehmer oder Freiwilligen der Schule müssen unverzüglich ihren Vorgesetzten oder den zuständigen Administrator benachrichtigen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Freiwilliger verdächtigt wird, an einem Grenzübertritt gegen einen Schüler beteiligt zu sein.

Reporter sollten:
• Melden Sie verdächtiges Verhalten sofort, anstatt herauszufinden, ob es eine angemessene Erklärung dafür gibt.
• Konfrontieren oder besprechen Sie die Angelegenheit nicht mit der betroffenen Person oder mit anderen Personen, sondern wahren Sie Vertraulichkeit, um die Privatsphäre zu schützen und Gerüchte zu vermeiden; Und
• Dokumentieren Sie für Ihre eigenen Unterlagen, dass sie einen Administrator/Vorgesetzten benachrichtigt haben, einschließlich wem und was sie gemeldet haben.

Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Gemeindemitglieder sollten außerdem unverzüglich den Schulleiter (oder einen anderen Administrator) benachrichtigen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Freiwilliger gegenüber einem Schüler unangemessenes Grenzverletzungsverhalten begehen könnte. Wenn es einem Schüler, Elternteil/Erziehungsberechtigten oder Gemeindemitglied unangenehm ist, sich beim Schulleiter oder Administrator zu melden, sollte er dies über die Safe Schools Tip Line des Bezirks unter 855-976-8772 oder über das Online-Portal unter folgender Adresse melden: https://wwps-wa.safeschoolsalert.com/.

Grenzinvasion
Eine Grenzüberschreitung ist eine Handlung oder ein Verhaltensmuster eines Mitarbeiters, Auftragnehmers oder Freiwilligen, das keinen echten Gesundheits-, Sicherheits- oder Bildungszweck für den Schüler verfolgt. Solche Situationen sind das Gegenteil der Wahrung beruflicher Grenzen gegenüber Studierenden.

Erwachsene sollten stets versuchen, angemessene, mit diesen Verfahren vereinbare Grenzen zwischen Erwachsenen und Schülern einzuhalten. Der Vorstand erkennt an, dass familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehungen zu Eltern, Erziehungsberechtigten und ihren Schülern außerhalb der Schule Auswirkungen darauf haben können, wie Mitarbeiter, Freiwillige und Auftragnehmer mit bestimmten Schülern außerhalb der Schule interagieren. Wenn ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Freiwilliger Fragen zu seiner Beziehung und Interaktion mit Schülern außerhalb der Schule hat, sollte er sich an seinen Vorgesetzten oder Schulverwalter wenden.

Mitarbeiter, Auftragnehmer und Freiwillige dürfen sich nicht an Grenzüberschreitungen von Studierenden beteiligen, zu denen unter anderem Folgendes gehört:

A. Jede Art von unangemessenem körperlichen oder sexuellen Kontakt mit einem Schüler oder jedes andere Verhalten, das gegen die Richtlinien des Vorstands in Bezug auf das Wohlergehen der Schüler, das Bildungsumfeld oder das Verhalten gegenüber Schülern verstößt. Unangemessenes körperliches Verhalten umfasst unter anderem sinnliche Liebkosungen, die einen engen, innigen Körperkontakt beinhalten, der über glückwünschende Umarmungen, Küsse oder „übermäßige Berührungen“ mit Schülern hinausgeht, ohne einen legitimen pädagogischen oder beruflichen Zweck;

B. einem Schüler vertrauliche oder übermäßig freizügige Fotos zeigen oder einen Schüler bitten, intime oder übermäßig freizügige Fotos bereitzustellen;

C. Fotografieren eines Schülers ohne legitimen Bildungs- oder Berufszweck;

D. Jede Art von koketter oder sexueller Kommunikation mit einem Schüler;

E. Einen oder mehrere bestimmte Studierende für persönliche Aufmerksamkeit und Freundschaft hervorheben, die über die Beziehung zwischen Fachpersonal und Studierenden hinausgehen. Dazu gehört unter anderem die Bevorzugung eines oder mehrerer Studierender mit besonderen Privilegien oder die Teilnahme an „peer-like“-Verhalten gegenüber einem oder mehreren Studierenden;

F. Bereitstellung von Alkohol, Drogen oder Tabak für Schüler oder Zusammentreffen mit Schülern, die illegal Alkohol, Drogen oder Tabak konsumieren;

G. Für Mitarbeiter, die nicht in der Betreuung/Beratung tätig sind, das Einholen vertraulicher Informationen über die persönlichen oder familiären Probleme und/oder Beziehungen eines Schülers. Wenn ein Student solche Diskussionen initiiert, sollten die Mitarbeiter den Studenten gegebenenfalls an das Betreuungs-/Beratungspersonal verweisen;

H. Entsendung von Schülern zu persönlichen Besorgungen, die keinen Bezug zu Bildungszwecken haben;

I. Scherze, Anspielungen, Witze oder Anspielungen sexueller Natur mit Schülern;

J. Das Erscheinungsbild eines Schülers positiv kommentieren, wenn es übermäßig aufschlussreich ist;

K. Offenlegung übermäßig persönlicher, sexueller oder anderer privater Angelegenheiten gegenüber einem oder mehreren Schülern, wenn dies keinen legitimen pädagogischen Wert hat;

L. Ansprechen von Studenten oder Ermöglichen von Studenten, sich mit personalisierten Zärtlichkeiten an Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Freiwillige zu wenden;

M. Aufrechterhaltung des persönlichen Kontakts (einschließlich „Anfreunden“ oder „Folgen“) eines Schülers in einer Social-Networking-Anwendung oder einem Gerät, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Bildungsinteresse oder es besteht eine familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehung zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und den Schülern gegenwärtig;

N. Senden von Telefon-, E-Mail-, SMS-, Instant Messenger- oder anderen Formen schriftlicher oder elektronischer Kommunikation an einzelne Schüler, wenn die Kommunikation keinen Bezug zur Schularbeit, zu legitimen Schulangelegenheiten oder wenn eine familiäre/bereits bestehende soziale Beziehung besteht Befreiung. Wenn Mitarbeiter pädagogische oder legitime Schulangelegenheiten zu erledigen haben, sollten sie in der Regel die Distrikt-E-Mail oder ein vorab genehmigtes Distrikt-Kommunikationstool (z. B. ParentSquare) verwenden. Wenn es notwendig ist, mit einem einzelnen Studenten über andere Mittel als die E-Mail des Distrikts oder vorab genehmigte Kommunikationstools wie SMS, Messenger oder ein anderes Formular zu kommunizieren, muss der Mitarbeiter sicherstellen, dass die Korrespondenz gemäß der Aufbewahrung öffentlicher Aufzeichnungen archiviert und aufbewahrt wird. Bei der Kommunikation über solche alternativen Plattformen wird den Mitarbeitern empfohlen, darüber nachzudenken, einen Elternteil/Erziehungsberechtigten, einen anderen Schüler, Kollegen oder einen Schulverwalter in die Kommunikation einzubeziehen oder den Schulverwalter über die Kommunikation zu informieren, um den Anschein einer möglichen Unangemessenheit zu vermeiden. Bei der gesamten Kommunikation, unabhängig von der Plattform, werden die in den Richtlinien und Verfahren dargelegten Grenzen zwischen Erwachsenen und Schülern respektiert.

O. Der Austausch oder die Bereitstellung persönlicher Geschenke, Karten oder persönlicher Briefe mit einem einzelnen Schüler, es sei denn, es bestehen familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehungen zu Familienangehörigen oder bei üblichen Anerkennungen oder Feiern von Leistungen (z. B. Abschlusskarten, Anerkennung sportlicher oder akademischer Leistungen). Errungenschaften);

P. Geselligkeit oder Zeitverbringen mit Schülern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten wie Trinken, Essen oder Kinobesuche, Einkaufen, Reisen und Freizeitaktivitäten) außerhalb von von der Schule gesponserten Veranstaltungen, außer als Teilnehmer an organisierten Gemeinschaftsaktivitäten oder außer dort ist eine familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehung zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem Schüler;

F. Einem Schüler eine Mitfahrgelegenheit in einem Fahrzeug zu gewähren, wenn es sich nicht um eine Notsituation handelt, ohne dass es sich dabei um einen legitimen beruflichen Zweck handelt, es sei denn, die Zustimmung der Eltern liegt vor oder es besteht eine familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehung zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem Schüler;

R. Bereitstellung von Informationen oder Ansichten über andere Studenten oder Mitarbeiter für einen Studenten ohne legitimen beruflichen Zweck;

S. Aufforderung an einen Schüler, unangemessene Mitteilungen oder unangemessenes Verhalten geheim zu halten oder nicht offenzulegen;

T. Alleinsein mit einem einzelnen Schüler ohne Sichtkontakt von außerhalb des Raumes (weitere Informationen siehe unten); und/oder

U. Alle Hausbesuche, es sei denn, andere Erwachsene sind anwesend, die Zustimmung der Eltern liegt vor oder es besteht eine familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehung zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem Schüler.


Zusätzliche Richtlinien
Die folgenden Richtlinien wurden entwickelt, um Erwachsenen dabei zu helfen, Grenzverletzungen zu verhindern. In manchen Situationen können die Gestaltung der Einrichtung, die Campus-/Raumaufteilung, die Durchführung spezifischer Programme oder andere Umstände Änderungen oder Anpassungen dieser Richtlinien erforderlich machen. Wenn möglich, sollten Erwachsene sich vorab an ihren Vorgesetzten wenden, um eine Klärung, Anpassung oder Genehmigung einzuholen. Mitarbeiter oder andere Erwachsene, die Fragen zur Auslegung und Anwendung dieser Richtlinien haben, werden gebeten, sich an ihren Vorgesetzten zu wenden.

A. Präventionsmaßnahmen zur Minimierung des persönlichen Zugangs zu Studierenden
1. Innenfenster von Klassenzimmern (falls vorhanden) sollten nicht absichtlich abgedeckt werden, außer möglicherweise während aktiver Sperrsituationen, wenn bestimmte Aktivitäten im Klassenzimmer vorübergehend abgedunkelte Räume erfordern oder andere vorübergehende legitime Bildungszwecke erforderlich sind, die vom Site-Administrator überprüft und vorab genehmigt wurden. Während beispielsweise Fensterbehänge von studentischen Arbeiten oder Dekorationen die Sicht teilweise versperren können, sollten Türfenster und Seitenlichtfenster, sofern vorhanden, normalerweise nicht vollständig abgedeckt oder absichtlich verdeckt werden.

2. Wenn sich ein Pädagoge, Berater, Administrator oder ein anderer Erwachsener allein mit einem Schüler in einem Klassenzimmer/Büroraum trifft und es kein Fenster, keine Türscheibe oder kein Seitenlicht gibt, wird empfohlen, eine Tür nach Möglichkeit offen zu lassen. Es gibt jedoch Umstände, unter denen dies möglicherweise nicht praktikabel ist (z. B. Außentür des Klassenzimmers).

3. Wenn möglich, beauftragen Sie zwei Erzieher mit der Aufsicht in den Gemeinschaftstoiletten und in den Umkleideräumen ihres Geschlechts.

4. Bei der Bewältigung eines Vorfalls beim Toilettengang sollten dem Schüler nach Möglichkeit zwei Erwachsene helfen.

5. Verbieten Sie Pädagogen
A. Begleitung eines Schülers ohne Anwesenheit eines anderen Erwachsenen oder Schülers zu privaten Bereichen, wie Lagerschränken oder zu seinem Hotelzimmer, wenn er auf einer Exkursion ist;
B. die Mitnahme eines Schülers zu einem Lehrer nach Hause, es sei denn, die Eltern haben ihre Zustimmung erteilt oder es besteht eine familiäre oder bereits bestehende soziale Beziehung zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem Schüler.

6. Wenn möglich, ermutigen Sie Mitarbeiter und Freiwillige, getrennte Toiletten zu nutzen. Das Personal sollte niemals in Anwesenheit von Schülern die Dusche wechseln oder benutzen.

7. Während eines Fernunterrichtsmodells kann es notwendig sein, offizielle E-Mail-, Telefon- und genehmigte Videokonferenztechnologien des Distrikts zu nutzen, um ausdrücklich mit Schülern im Zusammenhang mit Schulangelegenheiten individuell zu kommunizieren. Die Mitarbeiter stellen sicher, dass ihre Kommunikation stets angemessen ist und die professionellen Grenzen zwischen Lehrer und Schüler respektiert. Zu den weiteren Kommunikationsschutzmaßnahmen, die beim Fernunterricht zu berücksichtigen sind, können gehören:

• Wenn möglich, E-Mail und Videokonferenzen mit mehr als einem Schüler gleichzeitig.
• Ein Elternteil kann die Überwachung einzelner Telefon-, E-Mail- oder Videokonferenzsitzungen beantragen, indem er sein Kind und seinen Lehrer im Voraus darüber informiert.
• Wenn möglich, einen weiteren Erwachsenen im selben Bereich/Raum des Lehrers haben, während die Einzelkommunikation stattfindet.
• Familien können dafür sorgen, dass Erwachsene ihrem Kind mehr Nähe bieten, während die persönliche Kommunikation stattfindet.
• Wenn andere oben aufgeführte Vorkehrungen nicht umgesetzt werden können, kann die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, Einzelsitzungen per Videokonferenz aufzuzeichnen, um Studenten und Mitarbeiter zu schützen. In diesem Szenario können Sitzungen vom Lehrer aufgezeichnet und ausschließlich zu Archivierungszwecken sicher gespeichert werden. Eltern/Erziehungsberechtigte, die der Aufzeichnung von Einzelsitzungen aus Gründen der Schülersicherheit nicht zustimmen, müssen den Lehrer oder die Schulleitung ihres Kindes schriftlich benachrichtigen.

B. Durchsetzung beruflicher Grenzen durch Supervision
1. Fordern Sie die Vorgesetzten auf
A. eine Schulung zu beruflichen Grenzen erhalten;
B. regelmäßige unangekündigte Besuche im Unterricht und bei Aktivitäten durchführen;
C. Korrigieren Sie und geben Sie den Pädagogen umgehend Feedback hinsichtlich der Einhaltung beruflicher Grenzen. Und
D. Unterbrechen Sie jede Interaktion mit einem Schüler, die verdächtig erscheint.

C. Coaching von Sport/Aktivitäten
1. Achten Sie beim Coaching/Überwachen einer Sportart oder Aktivität auf Berührungen durch Trainer/Berater und suchen Sie nach Möglichkeiten, dies zu mildern.

2. Gegebenenfalls sollten Trainer/Berater die Spieler/Teilnehmer darüber informieren, dass ihre Aktivitäten manchmal mit körperlicher Berührung verbunden sein können, um den Sport/die Aktivität zu lehren, aber jeder, der sich unwohl fühlt, kann darum bitten, nicht berührt zu werden, und der Trainer/Berater wird sich bemühen, dies zu respektieren Wünsche des Schülers. Studierende sollten die Möglichkeit haben, dem Coach/Berater privat mitzuteilen, dass sie nicht möchten, dass Coaching/Beratung Berührungen beinhaltet, und Coaches/Berater sollten eine solche Kommunikation nicht öffentlich preisgeben, sondern sie mit etwaigen Assistenten teilen.

3. Wenn möglich, stellen Sie beim Training zwei Trainer oder einen zweiten Erwachsenen ein.

Untersuchung und Dokumentation
Wenn ein Administrator Informationen darüber erhält, dass eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat oder stattgefunden haben könnte, muss der Administrator die Bedenken schriftlich dokumentieren und dem stellvertretenden Superintendenten oder dem Leiter der Personalabteilung eine Kopie der Dokumentation zur Verfügung stellen. Der stellvertretende Superintendent oder Leiter der Personalabteilung sorgt dafür, dass die Angelegenheit untersucht und dokumentiert wird, und wenn es zu einem Grenzübertritt ohne legitimen Bildungs- oder Sicherheitszweck gekommen ist, werden geeignete Maßnahmen ergriffen und dokumentiert. Abhängig von den Umständen kann der Einsatz eines externen Ermittlers in Betracht gezogen werden. Der stellvertretende Superintendent oder Personalleiter führt eine Akte, in der Berichte, Weisungsschreiben und Disziplinarmaßnahmen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Berufsgrenzen dokumentiert werden. Wenn festgestellt wird, dass ein Grenzverstoß vorliegt, ist der Superintendent zu benachrichtigen.

Erinnerung zur Meldung von Kindesmissbrauch, sexuellem Missbrauch oder sexuellem Fehlverhalten
In manchen Situationen kann es vorkommen, dass die Person, die sich mit einem Schüler an Grenzüberschreitungen beteiligt, auch Kindesmissbrauch oder sexuellen Missbrauch begangen hat, was in der Vorstandsrichtlinie 3421 – Kindesmissbrauch und Vernachlässigung definiert ist. Denken Sie daran, dass gemäß dem Gesetz (RCW 26.44.020) und der Vorstandsrichtlinie 3421 alle Schulmitarbeiter, die begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass ein Schüler sexuellen Missbrauch durch einen Erwachsenen oder Schüler erlebt hat, verpflichtet sind, dem Kinderschutzdienst und/oder den Kinderschutzbehörden Anzeige zu erstatten Strafverfolgung. (Siehe Vorstandsrichtlinie 3421.) Die Meldung eines mutmaßlichen Missbrauchs an den Schulleiter oder Vorgesetzten entbindet das Fachschulpersonal nicht von seinen Meldepflichten und Fristen.

Disziplinarmaßnahmen
Verstöße von Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Freiwilligen gegen diese Richtlinie können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung führen. Zu Verstößen gegen diese Richtlinie kann es kommen, wenn berufliche Grenzen missachtet werden oder ein anderer Mitarbeiter oder Freiwilliger, der berufliche Grenzen missachtet, nicht gemeldet wird. In jeder Disziplinarsituation sollte der Superintendent prüfen, ob das Verhalten gegen den Verhaltenskodex in Kap. verstößt. WAC 181-87 und die Frage, ob ein zertifizierter Mitarbeiter dem Office of Professional Practices gemeldet werden muss, ist gerechtfertigt.

Schulung
Alle neuen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Freiwilligen erhalten innerhalb von drei Monaten nach Anstellung oder Dienstantritt eine Schulung zu den entsprechenden Personal-/Studentengrenzen. Eine solche Erstschulung kann eine Online-Schulung sein. Die Standortverwaltung und die Vorgesetzten der klassifizierten Mitarbeiter müssen dafür sorgen, dass alle zwei Jahre für alle Schulen und Arbeitsstätten detailliertere Live-Schulungen zu diesem gesamten Verfahren stattfinden. Auch die Standortverwaltung und die Vorgesetzten der klassifizierten Mitarbeiter werden sich zu Beginn des Jahres bei Mitarbeiterversammlungen mit beruflichen Grenzen befassen.

Verbreitung von Richtlinien und Berichtsprotokollen
Diese Richtlinie und dieses Verfahren werden auf der Bezirkswebsite und in allen Handbüchern für Mitarbeiter und Freiwillige aufgeführt. Jährlich erhalten alle Administratoren und Mitarbeiter Kopien des Berichtsprotokolls des Distrikts. Der Bezirk muss den Schülern und ihren Eltern außerdem jedes Schuljahr Zugang zu dieser Richtlinie und diesem Verfahren gewähren.

 

Überarbeitet: 2. Oktober 2023

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