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4300 (P) - Politische Beziehungen zu Regierungsbehörden

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 4300

POLITISCHE BEZIEHUNGEN ZU REGIERUNGSSTELLEN

Alle „Lobbying“-Aktivitäten im Namen des Schulbezirks werden unter der Leitung des Superintendenten und/oder Vorstands durchgeführt. Für die Zwecke dieses Verfahrens bedeutet „Lobbyarbeit“ den Versuch, die Verabschiedung oder Ablehnung von Gesetzen oder die Annahme oder Ablehnung von Regeln, Standards, Sätzen oder anderen Rechtsvorschriften durch eine staatliche Behörde zu beeinflussen.

Distriktgelder dürfen nicht für Abendessen, Bewirtung oder Wahlkampfspenden ausgegeben werden.

Ausgestellt: September 2003

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