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4260 (P) - Nutzung von Schuleinrichtungen und -ausrüstung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 4260

NUTZUNG VON SCHULEINRICHTUNGEN UND -AUSRÜSTUNG

Öffentliche Nutzung von Schuleinrichtungen

  1. Die Genehmigung für die Nutzung von Einrichtungen muss beim Bauherrn eingeholt werden.
  2. Der Konsum von alkoholischen Getränken und/oder Tabak ist in den Schuleinrichtungen oder auf dem Schulgelände nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass der rechtmäßige Konsum von alkoholischen Getränken bei Aktivitäten, Veranstaltungen oder Veranstaltungen außerhalb des Bezirks im Borleske-Stadion gestattet sein kann. Schuleinrichtungen sind waffenfreie und waffenfreie Zonen.
  3. Während der außerschulischen Nutzung schulischer Einrichtungen muss ein verantwortlicher Vertreter der Nutzergruppe auf dem Gelände anwesend sein. Darüber hinaus kann die Aufsicht durch einen Schulmitarbeiter erforderlich sein, wenn dies von der Schulleitung als notwendig erachtet wird.
  4. Bei allen Aktivitäten, bei denen die Küche für Veranstaltungen wie PTSA-Meetings, Bankette, Abendessen, Karneval, Festivals, Basare oder andere besondere Veranstaltungen, die eine Kücheneinrichtung erfordern, erforderlich ist, muss ein Mitarbeiter des Gastronomiedienstes im Dienst sein.
  5. Die Nutzergruppe hat sich an die vom Bauherrn aufgestellten angemessenen Regeln und Vorschriften für die Nutzung der Anlage zu halten.
  6. Schlüssel zu Schuleinrichtungen dürfen nicht an Benutzer ausgegeben oder verliehen werden. Die Türen werden von autorisierten Mitarbeitern des Landkreises geöffnet und verschlossen.
  7. Alle Bewerber für die Nutzung von Einrichtungen des Bezirks halten den Schulbezirk frei und schadlos von jeglichen Verlusten oder Schäden, Haftungen oder Kosten, die während oder in irgendeiner Weise durch eine solche Nutzung von Einrichtungen des Bezirks entstehen können. Auch für den Fall, dass bei einer solchen Nutzung oder Belegung von Einrichtungen des Bezirks Sachschäden oder -verluste entstehen, wird die Höhe des Schadens vom Bezirk festgestellt und der Gruppe, die die Einrichtungen nutzt, eine Rechnung vorgelegt.
  8. Der Distrikt behält sich das Recht vor, Anträge auf Nutzung abzulehnen oder zu stornieren, wenn eine solche Nutzung oder Versammlung in irgendeiner Weise dem besten Interesse der Schulen abträglich ist oder gegen die Regeln und Vorschriften der Washington Interscholastic Activities Association verstößt oder zufriedenstellend ist Sponsoring ist nicht vorgesehen.
  9. Kooperationsvereinbarungen mit dem Stadtparkamt und anderen öffentlichen Stellen, die die öffentliche Nutzung der Einrichtungen zu minimalen Kosten erleichtern, können vom Superintendenten/Beauftragten entwickelt und genehmigt werden.

Nutzung der Schulausstattung durch das Personal

Anfragen von Schulmitarbeitern zur persönlichen Nutzung von Schulgeräten wie Computern, Videorecordern, Werkzeugen usw. sollten vom zuständigen Administrator auf der Grundlage der spezifischen Umstände gemäß den folgenden Richtlinien geprüft werden:

  1. Eine solche Verwendung sollte nicht zu einer Störung des Bildungsprozesses führen.
  2. Der Benutzer sollte die Verantwortung für Schäden an oder Verlust von Geräten oder Materialien übernehmen. Der Administrator, der die Nutzung genehmigt, ist für die Bewertung/Erhebung solcher Schäden verantwortlich.
  3. Geräte, die nicht als tragbar ausgelegt sind, dürfen nicht bewegt werden. Dazu gehören Geräte, die beweglich sein können, aber nicht dazu bestimmt sind, regelmäßig bewegt zu werden.
  4. Die Ausrüstung sollte nicht von Personen ohne entsprechende Schulung und Unterweisung verwendet werden. Das Erlauben einer solchen Nutzung kann eine zusätzliche Haftung für den Distrikt und/oder die Person nach sich ziehen, die eine solche Nutzung genehmigt.
  5. Die Verwendung von Schulausrüstung sollte nicht für Zwecke gestattet werden, die dem Einzelnen persönlichen Gewinn bringen.
  6. Spezifische Verfahren zum Anfordern, Auschecken, Reparieren usw. solcher Geräte liegen in der Verantwortung des Site-Administrators.

Ausgestellt: September 2003

Überarbeitet/Neuauflage: August 2009

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