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Suchrichtlinien und -verfahren

4220 (P) - Beschwerden über Mitarbeiter oder Programme

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 4220

BESCHWERDEN ÜBER PERSONAL ODER PROGRAMME

Die meisten Beschwerden können durch informelle Gespräche zwischen Community-Mitgliedern und dem Mitarbeiter gelöst werden. Sollte die Angelegenheit nicht gelöst werden, wird der Direktor oder Direktor versuchen, das Problem durch eine Konferenz mit dem Gemeindemitglied und dem Mitarbeiter zu lösen. Für die Bearbeitung einer Beschwerde, die nicht auf die oben beschriebene Weise gelöst werden kann, gelten die folgenden Verfahren:

A. Wenn das Problem auf Gebäude-/Programmebene nicht zufriedenstellend gelöst wird, sollte das Gemeindemitglied eine schriftliche Beschwerde beim Büro des Superintendenten einreichen, in der das Problem beschrieben und eine Lösung vorgeschlagen wird.

B. Der Schulleiter/Direktor und der Mitarbeiter werden dem Büro des Superintendenten schriftlich oder persönlich antworten; und

C. Der Superintendent oder sein Beauftragter wird dann versuchen, die Angelegenheit durch eine Konferenz mit dem Bürger, dem Mitarbeiter und dem Schulleiter/Direktor zu lösen.

Wenn die Angelegenheit immer noch nicht gelöst ist, wird der Superintendent die Angelegenheit dem Vorstand vorlegen. Wenn sich die Beschwerde gegen einen Mitarbeiter richtet, kann der Vorstand die Beschwerde erörtern. Alle vertraglichen Rechte, die Arbeitnehmern aufgrund von Tarifverhandlungen zustehen, müssen sorgfältig geprüft werden. Der Mitarbeiter kann verlangen, dass der Vorstand das Thema in einer offenen Sitzung bespricht.

Der Vorstand wird versuchen, eine endgültige Lösung der Angelegenheit zu finden. Alle formellen Maßnahmen des Vorstands müssen in einer offenen Sitzung stattfinden. Wenn eine solche Maßnahme den Vertragsstatus des Mitarbeiters beeinträchtigen könnte, wird der Vorstand den Mitarbeiter schriftlich auf sein Recht auf Anhörung hinweisen.

Ausgestellt: September 2003
Überarbeitet: Dezember 2021

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