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Suchrichtlinien und -verfahren

4110 (P) - Beratende Bürgerausschüsse und Task Forces

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 4110

BERATENDE BÜRGERAUSSCHÜSSE UND TASK FORCES

Die folgenden Richtlinien sollen einem Bürgerbeirat oder einer Task Force helfen:
A. Dem Ausschuss muss eine bestimmte Aufgabe oder Aufgabe übertragen werden.
B. Der Vorstand, der Superintendent oder der Beauftragte ernennen die Ausschussmitglieder.
C. Der Ausschuss hat nur beratende Funktion. Der Vorstand verzichtet nicht auf seine Entscheidungsbefugnisse und kann dies auch gesetzlich nicht tun.
D. Auf Anfrage legt der Ausschuss dem Vorstand regelmäßig Fortschrittsberichte vor; Solche Zwischenberichte sowie die endgültigen Ergebnisse und Empfehlungen des Ausschusses werden durch ihre Präsentation vor dem Vorstand in einer öffentlichen Vorstandssitzung öffentlich bekannt.
E. Dem Vorstand können sowohl Empfehlungen von Minderheiten als auch von der Mehrheit vorgelegt werden.
F. Die Dauer des Ausschusses wird bei seiner Einrichtung angegeben. Der Vorstand kann den Ausschuss ermächtigen, seine Arbeit über den ursprünglichen Kündigungstermin hinaus fortzusetzen.
G. Personalberater und andere Ressourcenunterstützung können nach Ermessen des Vorstands oder Vorgesetzten zur Verfügung gestellt werden.
H. Die Richtlinien für Ausschusssitzungen lauten wie folgt:

1. Die Häufigkeit der Sitzungen, die Sitzungszeiten, die Orte und die Art der Sitzungsankündigungen werden normalerweise vom Ausschuss festgelegt.
2. Die Sitzungen sind im Allgemeinen öffentlich und der Ausschuss kann öffentliche Kommentare einholen, wenn er der Meinung ist, dass solche Beiträge das Erreichen seiner Ziele erleichtern.
3. Der Ausschuss kann Sitzungsverfahren entwickeln, um die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgabe zu unterstützen.

I. Kosten des Ausschusses können nach vorheriger Genehmigung übernommen werden.
J. Die Ernennung des Ausschussvorsitzenden obliegt dem Vorstand, dem Superintendenten oder dem Ausschuss.
K. Durch die Zustimmung zur Mitarbeit im Ausschuss erklärt eine Person ihre Bereitschaft, die Richtlinien des Ausschusses für einen Bürgerbeirat/eine Bürger-Task-Force sowie die für den Ausschuss entwickelten spezifischen Richtlinien und Verfahren einzuhalten.

 

Überarbeitet: März 2024

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