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Suchrichtlinien und -verfahren

4060 (P) – Verbreitung von Informationen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 4060

VERBREITUNG VON INFORMATIONEN

Richtlinien für den Vertrieb

Um für die Veröffentlichung und/oder Verteilung in Betracht gezogen zu werden, muss der Flyer:
• Über das individuelle Peachjar-Konto der Organisation eingereicht werden. (Geben Sie Flyer-Informationen nicht direkt an Schulbüros oder Mitarbeiter.);
• mindestens eine Woche vor dem gewünschten Verteilungsdatum eingereicht werden;
• Nicht lehrplanmäßig sein und einen sozialen, Freizeit- oder Bildungswert für die Schüler haben;
• Von einer nachweislich lokalen gemeinnützigen 501(c)(3)-Organisation, einer Regierungsbehörde oder einem im Distrikt anerkannten Gemeindepartner sein;
• Sowohl in Englisch als auch in Spanisch bereitgestellt werden – als zweiseitiges PDF speichern. (Der Distrikt bietet keine Übersetzungsdienste an.);
• Die Aussage enthalten: „Der Distrikt sponsert oder unterstützt diese Veranstaltung/Information nicht und der Distrikt übernimmt keine Verantwortung dafür.“ (Diese Erklärung wird automatisch über das E-Flyer-System angewendet, sodass Sie Ihr Dokument nicht ändern müssen.)

Materialien oder Werbeaktionen sind vom Distrikt verboten, wenn sie:
• obszön, anstößig oder vulgär sind;
• verleumderisch sind;
• Sprache enthalten, die aufgrund von Rasse, Religion, Hautfarbe, nationaler Herkunft oder Abstammung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Ehe- oder Veteranenstatus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einschüchternd, erniedrigend, belästigend oder bedrohlich ist , rassistische, sexuelle oder ethnische Beleidigungen;
• Handelsunternehmen fördern;
• Verstöße gegen bestehende Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen oder offizielle Schulrichtlinien, -regeln oder -vorschriften befürworten oder fördern;
• religiöse Überzeugungen missionieren oder herabwürdigen;
• Förderung oder Ablehnung eines politischen Kandidaten oder Wahlvorschlags;
• das Funktionieren einer Schule oder eines Schulprogramms behindern;
• Den Bildungsprozess stören.

Der Executive Assistant des Superintendent prüft und entscheidet, ob die Materialien zur Verteilung über das Peachjar-System des Distrikts zugelassen sind. Unter seltenen Umständen und nach alleinigem Ermessen des Distrikts, wenn bestimmte Flyer die Verteilung in Papierform erfordern, kann der Distrikt dies tun. Kopien gehen zu Lasten des Antragstellers. Jede weitere Überprüfung erfolgt durch den Superintendenten/Beauftragten, dessen Entscheidung endgültig ist.

Ausgestellt: September 2003
Überarbeitet: 08.2009; 05.2017, 10.2022
Überarbeitet: Juli 2023

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