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Suchrichtlinien und -verfahren

3510 (P) - Assoziierte Studentenvertretungen

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3510

ASSOZIIERTE STUDENTENVERBÄNDE

Die assoziierten Schülervertretungen (ASBs) in den Schulen des Distrikts werden gemäß den folgenden Richtlinien arbeiten:

Struktur
A. ASBs sind obligatorisch, wenn sich ein oder mehrere Schüler mit Genehmigung und auf Anweisung oder unter Aufsicht des Distrikts an Geldbeschaffungsaktivitäten beteiligen. Der Schulleiter ist als ASB für K-6-Schulgebäude bestimmt.

B. Der Vorstand hat Weisungsbefugnis über ASBs. ASBs unterliegen den gleichen Gesetzen wie der Distrikt, einschließlich Rechnungslegungsverfahren, Budgets und Verfügungen.

Finanzoperationen
A. Der Distrikt verfügt über ein vom Vorstand genehmigtes ASB-Programmfondsbudget.

B. Alle ASB-Gelder werden genauso verbucht, ausgegeben, investiert und budgetiert wie andere öffentliche Gelder.

C. Auszahlungen können entweder durch Vollmacht, Zahlstellenkonten, Beschaffungskarten oder Portokassen erfolgen.

D. ASB-Käufe entsprechen dem staatlichen Ausschreibungsverfahren, wie es im Gesetz und in den Richtlinien und Verfahren zu den Ausschreibungsanforderungen des Bezirks beschrieben ist. Käufe derselben Waren oder Dienstleistungen für mehr als eine Schule werden bei der Festlegung des Kaufbetrags und der Anwendbarkeit der Gebotsanforderungen zusammen berücksichtigt.

E. Alle mit Mitteln des ASB erworbenen Immobilien werden Eigentum des Distrikts.

F. ASB-Gruppen können private, nicht assoziierte Studentenschaftsgelder durch Fundraising und Spenden für Stipendien, Studentenaustausch und wohltätige Zwecke aufbringen. Eine solche Mittelbeschaffung und Spendenaufforderung erfüllt die Anforderungen für andere Mittelbeschaffungen des ASB und diejenigen Anforderungen, die speziell für nicht assoziierte Studentenschaftsfonds gelten, einschließlich einer klaren Benachrichtigung aller Spender über den Zweck der Mittelbeschaffung. Schüler, die Einrichtungen des Distrikts nutzen möchten, um private Mittel der nicht assoziierten Studentenschaft aufzubringen, müssen die Richtlinien und Verfahren des Distrikts bezüglich der Nutzung von Schuleinrichtungen durch die Gemeinschaft einhalten. Für die Abwicklung der Abrechnung komplexer Fundraising-Programme für private, nicht-vereinseigene Studierendenschaftsgelder wird dem Distrikt ein Betrag einbehalten oder anderweitig vergütet, der dem Distrikt seine direkten Kosten erstattet.

G. Zwecke, die das Programm des Schulbezirks direkt fördern oder unterstützen – sowohl außerschulische als auch außerschulische – sind eine geeignete Verwendung für ASB-Mittel, wenn die Aktivitäten für Schüler optional sind.
H. ASB-Gelder dürfen nicht für Geschenke oder Anerkennungen an Einzelpersonen zum privaten Vorteil verwendet werden. Gemäß den Distriktrichtlinien und -verfahren können private, nicht assoziierte Studentenschaftsgelder für Stipendien, Studentenaustausch und wohltätige Zwecke aufgebracht werden.

Gebührenerlass oder -ermäßigung
Damit einem Schüler die Gebühr erlassen oder ermäßigt werden kann, müssen der Schüler oder die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Schülers den Schulleiter um einen Erlass oder eine Ermäßigung bitten. Der Schulleiter wird dann prüfen, ob die Familie des Studenten aufgrund ihres geringen Einkommens Schwierigkeiten haben würde, den gesamten Betrag dieser Gebühren zu zahlen. Bei dieser Entscheidung berücksichtigt der Schulleiter die besonderen Umstände des Schülers, einschließlich dessen, ob der Schüler berechtigt ist, am bundesstaatlichen Programm für kostenlose oder ermäßigte Mahlzeiten teilzunehmen.

Website-Veröffentlichung von Programmfondsinformationen
Der Landkreis wird die folgenden ASB-Programmfondsinformationen auf seiner Website veröffentlichen:

A. Der Fondssaldo zu Beginn des Schuljahres;
B. Zusammenfassende Daten über Ausgaben und Einnahmen, die im Laufe des Schuljahres angefallen sind; und
C. Der Fondssaldo am Ende des Schuljahres.

Die Informationen werden für jeden ASB des Distrikts und jedes Konto innerhalb des ASB-Programmfonds veröffentlicht. Sofern die Kreishomepage eigene Webseiten für Schulen des Kreises enthält, werden die Informationen auf der Homepage der jeweiligen Schule des ASB veröffentlicht. Der Distrikt fügt aktualisierte jährliche Informationen zu seiner Website bis zum 31. August hinzu, mit der Ausnahme, dass der Distrikt nur verpflichtet ist, die Informationen auf seiner Website aus den letzten fünf Jahren zu pflegen.

Überarbeitet: Juli 2020

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