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Suchrichtlinien und -verfahren

3417 (P) - Katheterisierung

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3417

KATHETERISIERUNG

Das Bundesgesundheitsministerium hat folgende Regeln aufgestellt:

A. Die Krankenakte des Schülers muss eine schriftliche Anfrage der Eltern/Erziehungsberechtigten für die saubere, intermittierende Katheterisierung des Schülers enthalten.

B. Die Krankenakte des Schülers muss eine aktuelle schriftliche Anordnung für eine saubere, intermittierende Katheterisierung des Arztes des Schülers und eine schriftliche Anleitung für das Verfahren enthalten. Die Ordnung wird jedes Schuljahr überprüft und/oder überarbeitet

C. Die Krankenakte des Schülers muss eine schriftliche Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Durchführung des sauberen, intermittierenden Katheterisierungsverfahrens enthalten.

D. Der Dienst soll allen behinderten Schülern angeboten werden und kann nach Ermessen des Distrikts nichtbehinderten Schülern angeboten werden.

E. Eine lizenzierte staatlich geprüfte Krankenschwester entwickelt Anweisungen, die speziell auf die Bedürfnisse des Schülers zugeschnitten sind. Diese werden jedes Schuljahr aktualisiert.

Ausgestellt: September 2003

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