RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

3413 (P) - Studentenimmunisierung und lebensbedrohliche Gesundheitszustände

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3413

Impfung von Schülern und lebensbedrohliche Gesundheitszustände

Bescheinigung über die Impfung
Unmittelbar nach der Einschreibung im Distrikt füllen die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers eine Bescheinigung über den Impfstatus (CIS) aus, die vom Gesundheitsministerium von Washington ausgestellt wird, oder reichen einen medizinisch bestätigten Impfpass ein. Der Distrikt nimmt die Bescheinigung und/oder den medizinisch bestätigten Impfpass in die permanente Akte des Schülers auf.

Wenn ein Student bis zum ersten Tag der Immatrikulation nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten des Studenten einen Nachweis über die Einleitung eines Impfplans vorlegen, der dem Studenten den Status einer „bedingten Zulassung“ verleiht. Studierende können für eine begrenzte Zeit unter bedingtem Status teilnehmen. Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem ersten Besuchstag des Schülers müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten alle fehlenden Impfungen und/oder Unterlagen vorlegen, die zum Ausfüllen des CIS erforderlich sind. Wenn ein Student zusätzliche Dosen benötigt, um eine Impfserie abzuschließen, bleibt er/sie für maximal dreißig (30) Kalendertage nach Fälligkeit der nächsten Dosis im Status der bedingten Zulassung, bis die Serie abgeschlossen ist. Das Versäumnis, die Unterlagen innerhalb dieser Fristen einzureichen, ist ein ausreichender Grund, um den Schüler von der Schule auszuschließen.

Ausnahmen von der Impfung
Alle Ausnahmen werden bearbeitet und auf einem vom Washington Department of Health bereitgestellten Certificate of Exemption (COE) festgehalten.

Der Distrikt gewährt Ausnahmen von einem oder mehreren Impfstoffen aus medizinischen Gründen, nachdem ein lizenzierter Gesundheitsdienstleister (LHP) bestätigt hat, dass es einen medizinischen Grund für die Nichtverabreichung des Impfstoffs gibt.

Der Distrikt gewährt Ausnahmen aus persönlichen oder religiösen Gründen, wenn der Elternteil/Erziehungsberechtigte einen von einem LHP unterzeichneten COE vorlegt, aus dem hervorgeht, dass der Elternteil/Erziehungsberechtigte entweder philosophische, persönliche oder religiöse Einwände gegen die Impfung des Kindes und des LHP hat den Eltern/Erziehungsberechtigten Informationen über die Vorteile und Risiken einer Impfung für das Kind bereitgestellt hat. Das LHP kann das Formular jederzeit vor der Einschreibung des Kindes durch den Distrikt unterzeichnen. Der Distrikt akzeptiert anstelle des Originalformulars eine Fotokopie des unterschriebenen Formulars oder ein Schreiben des LHP.

Wenn ein COE angibt, dass der Elternteil oder Erziehungsberechtigte Mitglied einer religiösen Körperschaft oder Kirche ist, deren Überzeugungen oder Lehren der Kirche es ausschließen, dass ein Kind von einem LHP medizinisch behandelt wird, ist die LHP-Unterschrift auf dem COA nicht erforderlich.

Der Distrikt wird die permanente Datei der Schüler, die Ausnahmen haben, zur einfachen Identifizierung markieren, falls das örtliche Gesundheitsministerium anordnet, dass befreite Schüler während eines Ausbruchs oder einer Epidemie vorübergehend von der Schule ausgeschlossen werden.

Wenn der Distrikt bei der Einschreibung des Schülers in der Schule kein COE erhält, benachrichtigt der Schulleiter oder Beauftragte die Eltern oder Erziehungsberechtigten schriftlich über Folgendes:

A. Die Impfanforderungen;

B. Die Möglichkeit, dass dem Studenten die Teilnahme verweigert wird, es sei denn, die zum Ausfüllen des CIS erforderlichen Unterlagen werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem ersten Anwesenheitstag des Studenten vorgelegt;

C. Die verfahrensrechtlichen Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren; und

D. Die verfügbaren Impfdienste.

Ausschluss aus der Schule
Nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung schließt die Schule den Schüler wegen Nichteinhaltung der Impfgesetze gemäß dem Berufungsverfahren für Schülerausschlüsse (Richtlinie 3241) aus. Eltern haben ein Anhörungsrecht, sofern sie die Schule innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ausschlussverfügung durch die Schulleitung benachrichtigen. Wenn ein Elternteil eine Anhörung beantragt, teilt der Distrikt dem Elternteil oder dem Vormund schriftlich Zeit und Ort für die Anhörung mit und legt den Fall einem vom Superintendent ernannten Anhörungsbeauftragten vor.

Überarbeitet: Februar 2019

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem