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Suchrichtlinien und -verfahren

3245 (P) - Studenten und Telekommunikationsgeräte

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3245

SCHÜLER UND TELEKOMMUNIKATIONSGERÄTE

Definitionen:

  1. Sexting bedeutet das Senden, Weiterleiten, Anzeigen, Aufbewahren, Speichern oder Posten von sexuell expliziten, unanständigen, anstößigen oder pornografischen Fotos, Bildern oder Nachrichten über oder auf einem Mobiltelefon, Computer oder anderen elektronischen Mitteln während der Schulzeit oder bei Schulaktivitäten auf oder außerhalb des Campus; auf dem Grundstück des Schulbezirks, während Pausen, Mittags- oder Urlaubszeiten auf oder außerhalb des Grundstücks des Schulbezirks; oder außerhalb der Schulbetriebszeiten, wenn das Verhalten die persönliche Sicherheit oder das Wohlbefinden von mit der Schule verbundenen Personen, die Führung, das Klima oder den effizienten Betrieb der Schule beeinträchtigt; oder der Bildungsprozess oder die Erfahrung.
  2. Störung der Lernumgebung bedeutet jede absichtliche Geste, jede absichtliche elektronische Kommunikation oder jede absichtliche schriftliche, mündliche oder physische Handlung oder Erklärung, die von einem Schüler in der Schule initiiert, durchgeführt, übertragen oder empfangen wird und von der eine vernünftige Person unter den Umständen wissen sollte, dass sie die Auswirkungen haben wird :
    1. Beleidigung, Verspottung oder Erniedrigung eines Schülers oder einer Gruppe von Schülern, wodurch der ordnungsgemäße Schulbetrieb erheblich gestört oder erheblich beeinträchtigt wird; oder
    1. Schaffung eines einschüchternden, bedrohlichen, feindseligen oder missbräuchlichen Bildungsumfelds für einen Schüler oder eine Gruppe von Schülern durch im Wesentlichen schwerwiegendes, hartnäckiges oder allgegenwärtiges Verhalten.
  1. Dritte sind unter anderem Trainer, Schulfreiwillige, Eltern oder Erziehungsberechtigte, Schulbesucher, Dienstleister oder andere, die an Distriktgeschäften oder -aktivitäten beteiligt sind, die nicht direkt der Kontrolle des Distrikts bei sportlichen Wettkämpfen zwischen Distrikten und innerhalb von Distrikten unterliegen oder andere Schulveranstaltungen.

Meldung von Verstößen:

Jeder Schüler, Mitarbeiter, Elternteil oder Erziehungsberechtigte oder Dritte, der Kenntnis von Verhaltensweisen hat, die gegen diese Richtlinie verstoßen, oder jeder Schüler, der das Gefühl hat, Opfer von Sexting, Drohungen, Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien unter Verstoß gegen diese Richtlinie geworden zu sein, wird dies unverzüglich melden betrifft:

  1. Der Bauherr oder sein Beauftragter;
  2. Ein Lehrer, der dafür verantwortlich ist, den Bauleiter oder Beauftragten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Angelegenheit vom Lehrer nicht angemessen angegangen werden kann oder ein Eingreifen der Verwaltung erforderlich ist;
  3. Ein Berater, der dafür verantwortlich ist, den Bauherrn oder Beauftragten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Angelegenheit nicht vom Berater behandelt werden kann oder schwerwiegend genug ist, um ein Eingreifen der Verwaltung zu rechtfertigen; oder
  4. Der Schulleiter oder Beauftragte.

Untersuchung:

Der Auftraggeber oder Beauftragte ist für die rechtzeitige Untersuchung einer im Rahmen dieser Richtlinie eingereichten Beschwerde verantwortlich. Die Untersuchung, Zeugenaussagen und Beweismittel werden zusammen mit dem Ergebnis der Untersuchung dokumentiert.

Der Schulleiter oder Beauftragte informiert den Schüler über seine Rechte und holt die Zustimmung ein, Inhalte auf dem persönlichen Gerät des Schülers zu überprüfen. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wird, wird das persönliche Gerät beschlagnahmt. Das beschlagnahmte Gerät wird den Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Wenn der Student der Durchsuchung zustimmt, wird die Prüfung oder Einsicht in die Beweise/Informationen auf das Ausmaß beschränkt, das zur Feststellung des Fehlverhaltens erforderlich ist. Im Verlauf der Untersuchung wird das Verwaltungspersonal keine Sexting-Fotos oder andere unangemessene Bilder auf den persönlichen elektronischen Geräten des Distrikts oder ihren persönlichen Geräten senden, empfangen oder unnötigerweise anzeigen oder übertragen oder die Löschung von Material auf persönlichen Geräten verlangen.

Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten:

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten aller im Bericht identifizierten Schüler werden über die Untersuchung benachrichtigt und über die Beteiligung ihrer Schüler an dem Vorfall informiert.

Disziplin:

Studenten, deren Verhalten gegen diese Richtlinie verstößt, werden mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Ausschluss belegt. Die Strafverfolgungsbehörden werden auch benachrichtigt, wenn ein Verhalten gegen strafrechtliche Gesetze verstoßen könnte.

Zusätzlich zu Disziplinarmaßnahmen unterstützt der Distrikt Schüler und/oder Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Klärung von Bedenken und Problemen vor der Anwendung des formellen Strafanzeigeverfahrens. Diese Interventionen können Beratung, Aufklärung, Mediation und/oder andere Möglichkeiten zur Problemlösung beinhalten.

Bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen berücksichtigt der Verwalter den Kontext der Ereignisse, alle relevanten Umstände und das frühere Verhalten der Parteien, die Art des Verhaltens und seines potenziellen Schadens sowie den emotionalen und/oder körperlichen Schaden, der sich aus den Handlungen der gemeldeten Partei ergibt. Außergewöhnliche Strafen für Fehlverhalten können verhängt werden, wenn dies nach Ansicht der Verwaltung gerechtfertigt ist.


Sexting-Straftaten

Erster Verstoß:

  1. Eltern oder Erziehungsberechtigte werden benachrichtigt;
  2. Der Kreis erstattet bei der Polizei telefonisch oder schriftlich Anzeige;
  3. Das Telefon oder elektronische Gerät des Schülers wird beschlagnahmt, durchsucht und nur an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten zurückgegeben;
  4. Der Schüler erhält eine kurzfristige außerschulische Suspendierung oder eine schulische Suspendierung; und
  5. Der Bezirk kann angemessene Eingriffe anordnen.

Zweiter Verstoß:

  1. Eltern oder Erziehungsberechtigte werden benachrichtigt;
  2. Die Polizei wird benachrichtigt;
  3. Das Telefon oder elektronische Gerät des Schülers wird beschlagnahmt, durchsucht und nur an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten zurückgegeben;
  4. Der Student erhält eine langfristige Suspendierung; und
  5. Der Student ist nicht berechtigt, an außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen.

Dritter Verstoß:

  1. Eltern oder Erziehungsberechtigte werden benachrichtigt;
  2. Die Polizei wird benachrichtigt;
  3. Das Telefon oder elektronische Gerät des Schülers wird beschlagnahmt, durchsucht und nur an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten zurückgegeben;
  4. Der Student wird exmatrikuliert; und
  5. Der Student ist nicht berechtigt, an außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen.

Ausgestellt: August 2017

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