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Suchrichtlinien und -verfahren

3124 (P) - Entfernungsfreigabe des Schülers während der Schulzeit

VERWALTUNGSVERFAHREN Nr. 3124

ENTFERNUNG/FREIGABE DES SCHÜLERS WÄHREND DER SCHULZEITEN

Die Schulen müssen eine hohe Verantwortung für die Betreuung der Schüler während der Schulzeit wahrnehmen. Die Entfernung eines Schülers während des Schultages kann gemäß den folgenden Verfahren genehmigt werden:

A. Strafverfolgungsbeamte können einen Schüler nach ordnungsgemäßer Identifizierung ohne Haftbefehl von der Schule entfernen, vorausgesetzt, dass der Vollstreckungsbeamte eine Erklärung unterzeichnet, dass er/sie den Schüler von der Schule entfernt. Bei der Inhaftierung eines Schülers oder einer Schülerin sollten die Hauseltern so schnell wie möglich kontaktiert werden;

B. Alle anderen Behörden müssen eine schriftliche behördliche oder gerichtliche Anordnung haben, die den Schulbezirk anweist, ihnen das Sorgerecht zu übertragen. Vor der Entlassung des Schülers ist eine ordnungsgemäße Identifizierung erforderlich.

C. Ein Schüler wird dem im Haushalt lebenden Elternteil/Vormund oder dem nicht im Haushalt lebenden Elternteil überlassen, es sei denn, der im Haushalt lebende Elternteil legt der Schule eine beglaubigte Kopie eines Gerichtsbeschlusses vor, der den Kontakt des Schülers mit dem nicht im Haushalt lebenden Elternteil einschränkt und/oder verbietet. Bei Zweifeln darüber, wer das Sorgerecht hat, verlässt sich der Schulbezirk auf die Einschreibungsunterlagen. Eltern (oder Erziehungsberechtigte) haben die Pflicht, Schulen mit genauen, aktuellen Informationen über das Sorgerecht zu versorgen;

D. Die Schule sollte immer angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Elternteil/Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen, bevor sie den Schüler einem Elternteil/Erziehungsberechtigten, der nicht im Haus wohnt, übergibt;

Vor der Übergabe des Schülers an einen nicht im Haushalt lebenden Elternteil ist eine vorherige schriftliche Genehmigung des Elternteils/Erziehungsberechtigten erforderlich.

E. Die Polizei sollte gerufen werden, wenn ein Besucher störend oder beleidigend wird;

F. Die staatlichen Gesetze verlangen, dass das Schulpersonal ohne die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Schülers einen Schüler während der Schulzeit nicht vom Schulgelände entfernen, veranlassen oder entfernen lassen darf, es sei denn, der Mitarbeiter ist der Elternteil oder der Vormund des Schülers, der Mitarbeiter einen Bustransport bereitstellt, der Mitarbeiter eine außerschulische Aktivität überwacht und den Schüler transportiert, oder der Schüler einen Transport für eine medizinische Notfallversorgung benötigt und der Elternteil nicht kontaktiert werden kann. Das Sicherheitspersonal der Schule kann einen Schüler ohne elterliche Genehmigung aus disziplinarischen Gründen von der Schule entfernen, und jeder, der offiziell auf einen Notruf 911 reagiert, kann einen Schüler ohne vorherige elterliche Genehmigung entfernen.

Das Schulpersonal sollte nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Schüler im Notfall mit einem Krankenwagen oder einem Privatfahrzeug zu einem Arzt oder Krankenhaus transportiert wird, wenn die Schule die Eltern oder ihren bevollmächtigten Vertreter nicht erreichen kann.

Überarbeitet: November 2018

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